Im Jahr 2016 liegen die Erträge einer privaten Rentenversicherung noch weit über dem Durchschnitt. Laufende Verzinsung und Überschussbeteiligungen bringen nach wie vor relativ hohe Zinsen ein. Ein echter Vorteil für die Altersvorsorge, der aber schon im kommenden Jahr geschmälert werden könnte.
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Niedrigzinsen haben klassische Sparanlagen härter erwischt

Die private Rentenversicherung kann in Hinblick auf die Erträge den herkömmlichen Sparanlagen noch locker das Wasser reichen. Die niedrigen Zinsen im gesamten Euroraum hat zwar die private Altersvorsorge ebenfalls hart erwischt, aber die Renditen vergleichbar sicherer Geldanlagen noch viel härter.
Die laufende Verzinsung der Sparbeiträge einer im Jahr 2016 neu abgeschlossenen privaten Rentenversicherung beträgt im Durchschnitt 2,86 Prozent, so das Studienergebnis des Ratinghauses Assekurata. Damit liegen die Erträge um 0,3 Prozentpunkte niedriger als noch ein Jahr zuvor. Am Ende der Ansparphase fällt für den Versicherungsnehmer aus der laufenden Verzinsung inklusive Schlussüberschüsse eine durchschnittliche Rendite von 3,56 Prozent ab (3,87% im Vorjahr).
Wer für seine Altersvorsorge auf das (ehemalige) Flaggschiff der 10-jährigen Bundesanleihe setzt, kann derzeit mit lediglich 0,6 Prozent Zinsen rechnen. Gleichzeitig bietet die Anleihe weder garantierte Zinszusagen, noch eine finanzielle Absicherung in Form von lebenslangen Rentenzahlungen, vom Schutz der Hinterbliebenen im Todesfall ganz zu schweigen.
Zwischen den Jahren 2009 und 2016 fiel die durchschnittliche Gesamtverzinsung der privaten Rentenversicherung von 5 auf 3,56 Prozent ab. Ein Rückgang um 1,44 Prozentpunkte. Ein Tagesgeldkonto würde hier im direkten Vergleich weit in den Schatten gestellt werden.
Die Uhr tickt: Garantiezins steht bereits zur Debatte
Im kommenden Jahr könnte sich die Situation für die private Rentenversicherung allerdings ändern, falls der bereits in Diskussion gestellte Garantiezins (eigentlich Höchstrechnungszinssatz) von derzeit 1,25 Prozent tatsächlich abgeschafft werden sollte. Das Ende des Garantiezinses würde jedoch nur Altersvorsorgeverträge betreffen, die danach abgeschlossen wurden. Altverträge bleiben von Änderungen der Garantieleistungen unberührt.
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