Die von der Bundesregierung ins Leben gerufene Flexi-Rente ist trotz Nachbesserungen bei der Hinzuverdienstgrenze nach wie vor ein Ladenhüter. Von den Arbeitnehmer kurz vor der Regelaltersgrenze nehmen diese Teilrente nur sehr wenige in Anspruch.

Von 20 Millionen Altersrentner weniger als 8.000 in Teilrente

Rente
Flexi-Rente wird kaum in Anspruch genommen

Das von der Bundesregierung umgesetzte Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz ist der eigentliche Ursprung der zu einem späteren umgesetzten Rentenregelung mit der weitaus griffigeren Bezeichnung „Flexi-Rente“. Ende 2016 wurde das Flexirentengesetz verkündet und trat zum 01. Januar 2017 in Kraft. Nur ein halbes Jahr später erfolgte eine Anpassung bei der sog. Hinzuverdienstgrenze, damit die Erwerbstätigkeit der (Teil-) Rentner entsprechende Anreize erhält. Während die vorzeitige Rente mit 63 ohne Abzüge in Anspruch genommen wird wie die noch frischen Semmeln beim Bäcker, entpuppt sich die Flexi-Rente jedoch als bleiernder Ladenhüter. Zwischen Ende 2016 und Ende 2017 stieg die Zahl der Teilrentner von 4.309 auf 7.188 an, so lt. Rheinische Post die Deutsche Rentenversicherung. Gegenüber den rund 20 Millionen Altersrentner im Bundesgebiet eine verschwindend geringe Zahl.

Offenbar reicht die Korrektur der Hinzuverdienstgrenze nicht aus, denn auch nur wenige Euro darüber führen dazu, dass der Teilrentner entweder in die nächstniedrigere Stufe der Teilrente fällt oder auch komplett rausfällt. Diese Verdienstgrenze gilt jedoch nur für (Teil-) Rentner unter der Regelaltersgrenze. Wer bereits das Regelalter erreicht hat, kann zu seiner Rente beliebig viel dazuverdienen. Hier wartet allerdings der Grundfreibetrag von 9.168 Euro (Stand 2019) pro Jahr. Wird dieser überschritten, sind die Renteneinkommen anteilig zu 78 Prozent (Stand 2019) zu versteuern. Dieser Steuersatz steigt in den kommenden Jahren an und soll nach gegenwärtigem Fahrplan im Jahr 2040 die 100 Prozent erreichen.

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