Das Studienergebnis des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zur Riesterrente bescheinigt vor allem den Gutverdienern größere Vorteile aus den Riester-Zulagen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist allerdings nicht so ganz einverstanden und will auch die Geringverdiener und Familien an Bord der Nutznießer sehen.

GDV sieht Geringverdiener und Familien bei Riester-Zulagen im deutlichen Vorteil

Kalkulation
Riestervorteile vor allem für Geringverdiener?

DIW und die Freie Universität Berlin (FU Berlin) untersuchten den Nutzen der Riesterrente für die Verbraucher und entdeckten vor allem die Besserverdiener als große Nutznießer der staatlichen Förderungen.

Nach dem Geschmack des GDV sei die Studie aber zu kurz gegriffen, denn tatsächlich profitierten vor allem Familien und Geringverdiener von den Riester-Zulagen. Lt. der DIW und FU Berlin -Studie nehmen 38 Prozent aus den oberen 20 Prozent der Einkommenspyramide die Riester-Förderungen in Anspruch. Die anderen Einkommensgruppen erhalten demnach 62 Prozent der staatlichen Förderungen, davon allerdings nur 7 Prozent bei den unteren 20 Prozent der Einkommenspyramide.

Der GDV hält jedoch dagegen, dass die Riester-Zulagen vor allem für einen „überproportionalen Fördereffekt bei Menschen mit geringen Einkommen und bei Familien“ strukturiert seien. Der Verband zählt folgende Punkte (Zahlen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen – ZfA) auf, die für den hervorstechenden Vorteil sprechen sollen:

  • 64,8 Prozent der Zulagen werden an Menschen ausgezahlt mit Einkommen bis 30.000 Euro.
    25 Prozent der Zulagen gehen an Menschen mit Einkommen unter 10.000 Euro.
  • 1,87 Milliarden Euro der Grund- und Kinderzulagen werden an Frauen ausgezahlt, 820 Millionen Euro an Männer.
  • Ost-West-Vergleich: Ein größerer Anteil der Menschen in den neuen Bundesländern partizipiert bei Riester.

Die Geringverdiener von heute werden aller Voraussicht nach im späteren Rentenalter zu einem großen Teil einen Anspruch auf die Grundsicherung („Rentner-Sozialhilfe“) haben. Der GDV „vergisst“ wiederum zu erwähnen, dass die Bezüge aus der Riesterrente der Grundsicherung vollständig angerechnet werden.

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