Der Anteil der über 80-Jährigen ist in Deutschland bereits auf 5,6 Prozent angewachsen und die Gesellschaft wird zunehmend älter. Bis zum Jahr 2050 werden die 80-jährigen Senioren voraussichtlich auf elf Millionen Menschen ansteigen.
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Berlin beherbergt die „jüngste Gesellschaft“

Zwischen 2004 und 2014 stieg die Anzahl der 80-jährigen Menschen in Deutschland von rund 3,55 auf 4,5 Millionen an. Ein Zuwachs um 27,8 Prozent, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) anhand der Daten vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
Die geburtenstarken Jahrgänge (sog. Babyboomer) kommen zusammen mit der höheren Lebenserwartung der Deutschen immer mehr zum Tragen. Die Anzahl der Geburten hat bis heute stark nachgelassen und diese drückt statistisch immer mehr ältere Menschen in Richtung Spitze der Bevölkerungspyramide.
Den größten Zuwachs an Menschen im Alter über 80 Jahre erlebte das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Der Anteil der 80-Jährigen stieg im Zeitraum zwischen 2004 und 2014 auf 95.000 Menschen. Ein Anstieg um 65 Prozent. Gemessen an der Bevölkerungsdichte liegt dennoch Sachsen an der Spitze. Hier nehmen die 80-Jährigen oder Älteren einen Bevölkerungsanteil von inzwischen 6,9 Prozent ein. Die „jüngste Gesellschaft“ ist mit einem Anteil von 4,5 Prozent in Berlin zu finden.
Es könnte auch anderes geregelt sein – Wenn gewollt
Der hintergründige Hinweis auf die kommenden Probleme bei der Altersvorsorge via gesetzliche Rente ist nicht von der Hand zu weisen. Mit dem Festhalten an der kapitalgedeckten Rentenvorsorge sind derlei finanziellen Engpässe durchaus vorprogrammiert. Eine umlagenfinanzierte Altersvorsorge wird jedoch von Arbeitgebern und somit auch von der Politik abgelehnt. Gewinne wollen eingestrichen und nicht an die produktiven Arbeitnehmer verteilt werden.
Anhand der tatsächlich aufreißenden Rentenlücke rücken wiederum die privaten Vorsorgeunternehmen auf den Plan. Deshalb kann eine aus der Wirtschaftskraft finanzierte Altersvorsorge auch nicht deren Interesse sein.
Die drohende und auch tatsächlich eintreffende Altersarmut ändert nichts daran. Leistungen aus den Sozialhilfekassen (z.B. Grundsicherung) werden vom Steuerzahler, also vom Arbeitnehmer und auch vom Rentenbezieher bezahlt.
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