Die theoretische Größe einer früheren Verrentung ohne Abzüge wird von der Realität eingeholt. Immer mehr Menschen der älteren Generation gelten in Deutschland als Erwerbsbeteiligte.

Die Anzahl der Erwerbsbeteiligung hat sich innerhalb von 10 Jahren verdoppelt

Erwerbstätige
Stark angestiegene Erwerbsbeteiligung

Die von der Bundesregierung propagierte Rente mit 63 ohne Abzüge steht im Gegensatz zu den Entwicklungen der Lebensarbeitszeit in Deutschland. Dem „unbeschnittenen“ früheren Eintritt ins Rentenalter steht eine Verdoppelung der Erwerbstätigen im höheren Alter gegenüber.

Seit dem Jahr 2002 ist die Anzahl der älteren Berufstätigen auf das Doppelte angestiegen, so das deutsche Statistikamt (Destatis). Als Basis für die Erhebung der aktuellen Arbeitsmarktdaten dient die Volkszählung „Mikrozensus“ im Jahr 2012.

Demnach sind heute doppelt so viele 60- bis 64-jährige Menschen im Berufsleben aktiv wie noch im Jahr 2002. Deren Anteil ist von 25,1 auf 49,6 Prozent angestiegen. Ebenfalls steigende Zahlen der Erwerbstätigen wiesen die jüngeren Menschen vor, jedoch in einem deutlich geringerem Ausmaß.

Das durchschnittliche Renteneintrittsalter hat sich innerhalb des Zeitraumes um zwei Jahre nach hinten verschoben und beträgt heute 61,1 Jahre.

Rund ein Viertel der Frührentner gab an, aus gesundheitlichen Gründen aus dem Berufsleben ausgestiegen zu sein. Der Anteil der Rentner, die aus Altersgründen in den Ruhestand wechselten, stieg seit dem Jahr 2001 geringfügig an und erreichte im Jahr 2011 etwas mehr als 50 Prozent. Wegen Arbeitslosigkeit oder der Vorruhestandsregelung gingen gut 21 Prozent in Rente.

Den Löwenanteil der angestiegenen Zahl der im hohen Alter Beschäftigten nehmen die Frauen ein. Im Jahr 2002 waren 16,4 Prozent der Frauen zwischen 60 und 64 Jahren noch aktiv im Berufsleben. Im Jahr 2012 waren es bereits 40,9 Prozent.

Zur Beurteilung der Zahlen zur „Erwerbsbeteiligung“ muss jedoch berücktsichtigt werden, dass die Statistikbehörde „erwerblose“ und „erwerbstätige“ Personen zusammenzählt. Arbeitsfähige und arbeitswillige Personen ohne Anstellung gelten als erwerbslos.


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