Das Rentenkonzept der Bundesregierung sieht eine Pflichtversicherung für Selbstständige vor. Eine Maßnahme, um die Altersarmut bei den selbstständig Berufstätigen einzudämmen. Dies sei lediglich ein kurzfristiger Vorteil durch neue Einnahmequellen für die gesetzliche Rentenversicherung, so die Kritik des GDV. Das Gesamtsystem der Rentenversorgung werde dadurch verschlechtert.

Altersarmut
Rentenkonzept dürfte Altersarmut nur wenig lindern

Ginge es um die derzeitigen Vorstellungen der Bundesregierung, werden künftig Selbstständige zur Altersvorsorge verpflichtet. Im Rahmen des vom Bundesarbeitsministerium vorgestellten Rentenkonzepts sollen neben der Vorsehung einer „Haltelinie“ von 46 Prozent für das Rentenniveau und ein Beitragssatz von höchstens 25 Prozent bis zum Jahr 2045 auch eine Versicherungspflicht für Selbstständige eingeführt werden.

Prinzipiell stehe fest, dass Selbstständige wie Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollen. Ob der Umfang der Beitragszahlungen im gleichen Rahmen gestaltet werden soll, ist zwischen den Koalitionspartnern offenbar noch nicht ausdiskutiert.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hält die Pflichtversicherung für Selbstständige als kontraproduktiv. Die Verpflichtung sei demnach lediglich eine temporäre Einnahmequelle für die Rentenkassen, allerdings ohne Nachhaltigkeit. Mit Armutsbekämpfung bei den ins Rentenalter kommenden Selbstständigen haben die Pläne der Bundesregierung nur vordergründig zu tun, so GDV-Präsident Alexander Erdland. Unterm Strich werden lediglich zusätzliche Versicherte für die umlagenfinanzierte Rente gewonnen, aber der kapitalgedeckten Vorsorge entzogen. Dies würde die Nachhaltigkeit des Gesamtsystems verschlechtern.

Der Einwand des GDV ist verständlich. Der Verband vertritt die private Versicherungswirtschaft, die mit der Einführung einer über die gesetzliche Rentenkasse geführte Pflichtrente für Selbstständige die Kunden davonziehen sieht.

Das Rentenkonzept der Bundesregierung erscheint ohne nur „halbherzig“. Am Montag veröffentlichte die Statistikbehörde Destatis die Anzahl der von Sozialleistungen abhängigen Menschen in der Bundesrepublik. Seit 2014 ist die Zahl von Hartz IV, Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter Abhängigen rapide angestiegen. Ein große Anzahl der heute von Hartz IV und Sozialhilfe Abhängigen wird mit dem zunehmenden Alter irgendwann ins Rentenalter rutschen und damit fließend in die Grundsicherung wechseln.

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