Der Streit um die eventuell ab 2021 kommende Grundrente geht zwischen den Koalitionspartner Union und SPD unvermindert weiter. Nachdem die Milliarden-Beträge für die Folgen der Lockdown-Krise gemeinschaftlich beschlossen wurden, steht wieder die umstrittene Finanzierung der grundlegenden Alterssicherung im Mittelpunkt.

Die Finanzierung der Grundrente müsse auf solidem Boden stehen

Rentenalter
Das Wille zur Versorgung der ehemals Wertschöpfenden ist gering

Die eigentlich ab 2021 geplante Grundrente gerät immer mehr ins Wanken. Nach wie vor ist völlig offen, ob die von der SPD initiierte Grundversorgung der künftigen Rentner in der aktuell geplanten Form an den Start geht, oder überhaupt umgesetzt wird. Angesichts der aufgrund der Lockdown-Folgen förmlich aus den Ärmeln geschüttelten Milliarden sollte der finanzielle Aspekt eigentlich kein Grund für das Scheitern der Grundrente sein. Aber wie immer steht bei in Aussicht gestellten Sozialleistungen für ehemalige Wertschöpfer die Finanzierung stets im Zentrum und dient daher auch als Dreh- und Angelpunkt für Ausgestaltung des angestrebten Scheiterns.

Die Union will die Grundrente in der gegenwärtigen Gestalt nicht akzeptieren. Aufhänger sind u.a. die Leistungsansprüche ohne vorherige Bedarfsprüfung und natürlich das fehlende Konzept der Finanzierung. Es dürfe von der Union der SPD gegenüber keine weiteren Zugeständnisse geben, so die Forderung des CDU-Wirtschaftsrates. Wolfgang Steiger, Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrates, forderte lt. den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwoch), dass eine Überschreitung der „Haltelinien bei der Finanzierung und der Bedürftigkeitsprüfung“ die Grundrente zu einer „Rutschbahn“ werden ließen.

Die Unionsfraktion müsse auf eine solide Finanzierung der Grundrente bestehen. Bisher sei man der SPD bereits mit einem Kompromiss entgegen gekommen. Wer nach mindestens 35 Jahren Rentenbeiträgen dennoch im Alter bedürftig sein sollte, erhalte im Bezug zum Koalitionsvertrag nach aktueller Vereinbarung ein Alterseinkommen, welches um 10 Prozent über der Grundsicherung liege. Die Prüfung der Bedürftigkeit sei nichts anderes als eine „logische Voraussetzung für ein solches Gesetz“. Das Geld müsse bei den tatsächlich Bedürftigen ankommen.

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