Haben Sie bereits die Police der privaten Lebens- oder Rentenversicherung in der Hand gehabt, um zu sehen, wie man den „Schein“ am besten los bekommt oder in bares Geld verwandeln könnte? Bevor jedoch zu Stift und Papier gegriffen wird, um die Kündigung an die Versicherung anzufertigen, sollten alternative Wege durchleuchtet werden, die u.a. vor erheblichen Verlusten schützen könnten.
Die Policen-Kündigung nur als letzter Weg aller Möglichkeiten

Wer kann es den Inhaber einer Lebensversicherungspolice verdenken, wenn bereits mit der Abwägung gerungen wird, wie demnächst mit dem Vertrag verfahren werden soll? Entweder ist das Vertrauen in eine laufende Altersversicherung gen Nullpunkt gesunken oder die Motivation für ggfs. ein Abstoßen der Versicherungspolice wird durch Geldnöten angetrieben.
Beide Varianten ließen jeweils eine bessere und auch eine schlechtere Lösung zu, aber unterm Strich findet sich die Kündigung einer Lebensversicherung im Regelfall als die schlechteste Lösung aller Möglichkeiten wieder.
Die wachsenden Unsicherheiten in der Euro-Zone bringen immer mehr Bürger um ihren gesunden Schlaf. Was noch kommen wird, steht ebenfalls noch in den Sternen, denn die sog. Experten sind im Finanzsektor ebenso weit gestreut wir im Versicherungsmarkt. Die politischen Aussagen und Beteuerungen bringen noch mehr Farbe ins ohnehin unübersichtliche Spiel.
Fakt ist, dass die Überschüsse sowie die Garantieverzinsungen in den vergangenen Jahren kontinuierlich abgesunken sind, unbestritten. Fast ebenso sicher sind weitere Abstriche der Renditen auch in der Zukunft. Nicht mehr gar so sicher sind die vermeintlich klare Gegenüberstellung der Renditen einer privaten Altersvorsorge und die einer festverzinslichen Anlage. Obwohl die Zinssätze der Festgeldanlagen ebenfalls gen Tal gefahren wurden, fehlen hier jedoch Gebühren, Sonderauslagen, Rückkaufswerte, unklare Überschussbeteiligungen und sonstige Unsicherheitsfaktoren, die dem vermeintlich erhofften Renditegewinn den Garaus machen könnten.
Dem Endverbraucher werden zur klassischen privaten Altersvorsorge seit Monaten die Varianten einer untergehenden Ära und die einer nach wie vor aufgehenden Sonne um die Ohren geschlagen. Je nachdem welchen Ausführungen der wirklichen, wie auch selbst ernannten Versicherungsexperten Glaube geschenkt wird, steht es um die eigene Police noch ziemlich gut oder der Vertrag liegt bereits zur Abarbeitung auf dem Papierstapel bereit.
Wenn das Vertrauen in die private Altersvorsorge erschüttert ist
Wurde bereits der Entschluss gefasst, keinen weiteren Cent mehr für die private Altersvorsorge ausgeben zu wollen, dann könnte eine sog. Stilllegung bzw. eine Beitragsfreistellung ins Auge gefasst werden. Zwar kostet die die quasi Teil-Kündigung in aller Regel die Leistungen optional abgeschlossener Zusatzbausteine, aber eine stillgelegte Lebensversicherung wird lediglich samt Versicherungssumme neu berechnet und anschließend in den „Ruhezustand“ versetzt. Die Kündigung der Versicherung zum sog. Rückkaufswert zieht je nach bisheriger Vertragslänge und den noch theoretischen Jahren bis zur Fälligkeit größere bis erhebliche Verluste mit sich.
Alternativ könnte die Police auch verkauft werden. Zwar ist das Interesse im sog. Versicherungszweitmarkt aufgrund der schwierigen Marktlage stark in den Keller gefallen, aber die möglichen Angebote können allemal als besser bezeichnet werden, als die einfache Kündigung bei der Versicherungsgesellschaft, die ohnehin die einzige Partei im Geschäft bleibt, die einen Grund zum Händereiben hätte.
Wenn Geldnot die treibende Kraft für die Aufgabe der Police ist
Es ändert nichts daran. Die Kündigung einer Lebensversicherung bleibt in der Regel ein Verlustgeschäft. Geeigneter für das genötigte Kapital wäre zum Beispiel eine Policen-Beleihung. Ein Versicherungsvertrag kann in den meisten Fällen an die eigenen Versicherungsgesellschaft beliehen werden, aber auch an diesem Punkt würde der Versicherungsnehmer eher in den „schlechteren Topf greifen“. Ist die Versicherung bereits beitragsfrei gestellt, wäre der Kunde bei einer Anfrage an seine Gesellschaft ohnehin an der falschen Adresse. Diese nehmen meist nur aktive Lebensversicherung zur Beleihung an.
Ganz anders jedoch bei Drittanbietern. Diese nehmen auch stillgelegte Versicherungspolicen an und bieten darüber hinaus meist die besseren Konditionen zur Policen-Beleihung an. Laufzeiten bzw. Zinssätze sind regelmäßig derart günstiger, dass der Eindruck gewonnen werden könnte, die Versicherungsgesellschaften hätten gar kein wirkliches Interesse an der Beleihung.
Die Policenbeleihung bietet den zusätzlichen Vorteil, dass die Versicherungsbestandteile, wie Ablaufleistungen, nicht verändert werden. Darüberhinaus dient der Vertrag mit seinem derzeitigen Rückkaufswert als Sicherheit und macht eine Anfrage bei der SCHUFA zwecks Eintragungen überflüssig.
Die Volksbank Weschnitztal eG hat sich auf das Gebiet Policendarlehen spezialisiert und bietet in Zusammenarbeit mit LifeFinance einen Ratenkredit auf Basis des Rückkaufswertes im gesamten Bundesgebiet an.
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