Der fristgerechte Widerruf einer Sofortrente kann kräftig ins Geld gehen, sofern sich der Kunde gegen unverhältnismäßig hohe Forderungen nicht wehren kann.
Berechnungsformel müsse individuellen Fall berücksichtigen

Der Widerruf einer zuvor abgeschlossenen Sofortrente könnte eine ganze Stange Geld kosten. Zumindest wenn es um das Begehren des Versicherers geht und der Versicherungskunde nicht rechtliche Schritte einleitet bzw. einleiten kann. In einem konkreten Fall hat nun das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart zugunsten der Kunden entschieden. Eine Kundin schloss im Jahr 2016 eine Sofortrente mit der Investition in Höhe von 50.000 Euro bei der Allianz ab. Der Konzern verlangte im Fall eines Vertragswiderrufs innerhalb der gesetzten Frist von 30 Tagen eine „Gebühr“ in Höhe von 138,89 Euro pro Tag seit dem Vertragsabschluss. Damit hätte der (fristgerechte) Widerruf der Kundin mehr als 4.100 Euro gekostet. In diesem Fall hätte dies annähernd einer vertraglich festgesetzten Jahresrente entsprochen. Ein Umstand, den die Verbraucherzentrale Hamburg so nicht bestehen lassen wollte. Es ging vor Gericht.
Das OLG Stuttgart kam zum Urteil, dass eine solche Struktur einer Vertragsstrafe gleichkäme. An der Widerrufsbelehrung stellte das Gericht keinen Fehler fest. Die angewandte Berechnungsformel mit dem Ergebnis eines Tagessatzes von knapp 139 Euro sei zwar nicht widerrechtlich, aber derartige Berechnungen sollten für den Einzelfall angewendet werden. Hier wurde die Kunden, bei Vertragsabschluss 84 Jahre alt, unverhältnismäßig benachteiligt.
Die für Allianz verbliebene Konsequenz war die neue Festlegung der Berechnungsformel.
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