Der versehentliche oder auch überrumpelte Abschluss von Zeitungs-Abos wird wohl ein nicht endendes Phänomen bleiben. Bei der Verbraucherzentrale Hamburg gingen wieder vermehrt Beschwerden über derlei „Abo-Fallen“ ein.

Ungewollter Zeitungs-Abo: Widerrufs- und Anfechtungsrecht nutzen

Kostenfalle
Ein lockender Anruf kann in eine teure Abo-Falle führen

Ein Versprechen auf irgendeinen Gewinn und am Ende ein langfristiges Abo in der Tasche, ist im Prinzip kein neues Phänomen. Lediglich Zeitungsausgaben und Gewinnversprechen bewegen sich innerhalb einer gewissen Variabilität. So trifft es in jüngerer Zeit vermehrt Haushalte, denen Gewinne auf Bluetooth-Lautsprecher, Einkaufsgutscheine und Smartwatch in Aussicht gestellt wurde und final lediglich mit einem Abo von Zeitschriften und Zeitungen konfrontiert wurden. Der Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) gingen diesbezüglich vermehrt Beschwerden von Betroffenen ein. Die einhellige Aussage sei das regelmäßige Ausbleiben der in Aussicht gestellten Gerätschaften, aber die mit Sicherheit in Rechnung gestellten abgeschlossenen Abos.

vzhh rät daher den Betoffenen, die Verträge entweder anzufechten oder zu widerrufen. „Wird ein Vertrag widerrufen oder angefochten, muss er rückabgewickelt werden. Das bedeutet, dass auch bereits geleistete Zahlungen zu erstatten sind“, so Julia Rehberg vom vzhh. Wichtig in diesem Vorgang sei die Adressierung an den richtigen Vertragspartner und der Nachweis über den Eingang des Schreibens.

Eine vom Konsumenten am Telefon erteilte Einwilligung zu einem Abo-Vertrag könne binnen 14 Tagen nach Erhalt der ersten Zeitschrift widerrufen werden. Der Zeitraum für den Widerruf kann sogar auf 1 Jahr und 14 Tage verlängert sein, wenn die gesetzlichen Anforderungen an die Widerrufsbelehrung nicht erfüllt wurden. Ist die Frist zum Widerruf abgelaufen, bliebe noch die Anfechtung binnen eines Jahres. Dabei startet der Zeitpunkt der Frist in dem Moment, in dem die Täuschung entdeckt wurde.

Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet für ein entsprechendes Schreiben einen kostenfreien Musterbrief an.

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