Die neue pauschale Zwangsquarantäne für Reiserückkehrer aus sog. Risikogebieten ab dem 01. Oktober werde die Reiseunternehmer wiederholt massiv gefährden. Der Präsident des DRV spricht für diese Branche von einem quasi weiteren Lockdown.
DRV-Präsident kritisiert Wegsperrung Reisender scharf

Mit den ab dem 01. Oktober 2020 geltenden von Bund und Ländern vereinbarten Regeln für Reiserückkehrer aus sog. Corona-Risikogebieten muss u.a. pauschal eine 5-tägige Quarantäne eingehalten werden. Dieser Zeitrahmen gilt als Minimum und kann erst dann beendet werden, wenn ein negatives Ergebnis des sehr umstrittenen PCR-Tests vorliegt. In diesem Fall ist ein bereits im Ausland, vor der Rückreise vorgenommener und auch negativer Test eigentlich völlig unerheblich. Diese Regelung steht nun in scharfer Kritik des Deutschen Reiseverbands (DRV). Der Präsident des Verbandes, Norbert Fiebig, lehnt diesen pauschalen Quarantäne-Zwang rigoros ab. Dem Handelsblatt (Donnerstag) erklärte Fiebig, dass eine solche „verordnete Zwangsquarantäne“ nicht gebraucht werde. Diese Maßnahme sei unverhältnismäßig und „führt die Reisewirtschaft auf direktem Weg in einen zweiten Lockdown“.
Der DRV-Präsident fordert als alternative Lösung die Ausweitung der Tests. Die Einschleppung des Coronavirus ließe sich mit zielgenauen Tests wirksam verhindern und vermeide so das kontrollierte Wegsperren.
Nun werde es immer schwieriger sogar innerhalb Europas zu reisen und das Verreisen außerhalb Europas werde zusehends unmöglich. Die Bundesregierung verhindere „faktisch die Berufsausübung von Reisebüros und Reiseveranstaltern“, so Fiebig. Die Branche der Reiseunternehmer waren die ersten Opfer der Lockdown-Verordnungen und „sie werden die letzten sein, die am Ende aus der Krise herauskommen“. Inzwischen befinden sich fast 70 Prozent der vom DRV kürzlich vom Verband befragten Reisebüros am Rande ihrer Existenzmöglichkeit. Mit massiven Problemen haben demnach mehr als die Hälfte der Reiseveranstalter zu kämpfen.
Kosten & Leistungen Krankenkassen berechnen
Jetzt den kostenlosen GKV-Vergleichsservice nutzen:

- Leistungsmaximum ausschöpfen
- Heilmethoden Alternativmedizin
- Bevorzugte Präventionsmaßnahmen
- Einsparungen mit Direktversicherung
- Tarifvergleich gewünschter Leistungen
Versicherungsdaten, Personendaten eingeben, fertig. Online-Tarifvergleich.
