Die Bundesregierung plant neue Regelungen für die Absicherung der Pauschalreisenden im Insolvenzfall eines Reiseveranstalters. Die Versicherungsbranche fordert hierzu einige Nachbesserungen, vor allem einen konkreten Startzeitpunkt möglichst schon Mitte 2021.

Für Sicherungssystem soll ein Fonds eingerichtet werden

Reisekoffer
Schutz für Pauschalreisende solle früher greifen

Zugesagte und laut verkündete Hilfsgelder für die vom Lockdown erschütterten Unternehmen brauchen nur lange genug verzögert zu werden, damit ein Großteil der ursprünglich Anspruchsberechtigten aufgrund der Insolvenz aus der Liste fallen. Für Oktober vorgesehene Auszahlungen erfolgen erst im Januar und die Anträge für November-Hilfen können erst ab Februar eingereicht werden. Ein einfaches Prinzip der „Hilfs-Verschleppung“. Wie es mit den „Corona-Hilfsgelder“ für z.B. Selbstständige gehandhabt wird, scheint auch explizit mit für die Reisebranche vorgesehen zu sein. Die Bundesregierung spricht von einer Verbesserung des Insolvenzschutzes für die Reisebranche, um somit die Pauschalreisenden vor finanziellen Schäden zu bewahren. Allerdings ist der beschlossene Fonds erst ab November 2021 vorgesehen und bis dahin ist für einen erheblichen Teil dieser Branche der Zug längst abgefahren.

Da derlei Sicherungsleistungen voraussichtlich zu einem großen Anteil von den Versicherern geleistet wird, äußert sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit einigen Vorschlägen zur Ausgestaltung dieses Sicherungssystems für Pauschalreisende. Grundsätzlich begrüße man derlei Pläne. Allerdings müsse dieser Fonds spätestens ab dem 01. Juli 2021 aktiviert werden. Mit dem bisher genanten Datum des 01. Novembers handelte es sich schließlich nicht um eine konkrete Aussage, sondern um einen frühest möglichen Zeitpunkt.

Der GDV fordert auch eine gesonderte Regelung für Reiseanbieter mit einem Jahresumsatz von bis zu zehn Millionen Euro. Vorgesehen ist derzeit eine Grenze von höchstens drei Millionen Euro jährlicher Umsatz. Diese Grenze sollte entsprechend angehoben werden, damit auch größere Reiseveranstalter sich wie bisher ausschließlich über eine Versicherung oder ein Kreditinstitut absichern können.

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