Im Jahr 2017 gingen bei den Finanzagenturen „nur“ noch 3,25 Millionen Einsprüche gegen Steuerbescheide ein. Eine Vereinfachung der Steuererklärung soll u.a. zu diesem Rückgang geführt haben.

Rund 60.100 Einsprüche landeten vor Gericht

Steuerlast
Nur wenig Liebe für Steuererklärungen

Die vom Steuerzahler erhobenen Einsprüche gegen die Steuerbescheide der Finanzagenturen gingen im vergangenen Jahr deutlich zurück. Lt. dem vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Monatsbericht Oktober wurden im Jahr 2017 „nur“ noch 3,245 Millionen Einsprüche erhoben. Ein Rückgang um rund 55.000 Einsprüche gegen Steuerbescheide gegenüber dem Jahr 2016. Ein Trend, der bereits vor wenigen Jahren einsetzte. Im Jahr 2013 erhielten die Finanzagenturen noch ca. 4,23 Millionen Einsprüche als „Antwort“ auf ihre Steuerbescheide.

Offenbar konnten die „Meinungsverschiedenheiten“ zwischen Steuereintreiber und Steuerzahler nach einem Einspruch größtenteils beseitigt werden. Im vergangenen Jahr lag die Quote der vor Gericht ausgefochtenen Steuerdetails bei 1,8 Prozent. Dennoch ist die Zahl der eingereichten Klagen mit 60.132 eine ordentliche Nummer.

Der Rückgang bei den Einsprüchen gegen die Steuerbescheide sei u.a. auf die Vereinfachung der Steuererklärungen zurückzuführen. Die wohl für die Meisten sehr lästige Pflicht der Steuererklärung bleibt damit jedoch nicht erspart. Unbezahlte und vor allem wertvolle Lebenszeit wird auch künftig durch die von den Finanzagenturen verlangten Erklärungen verschwendet werden müssen.

Es scheint, dass die eigentliche große Verunsicherung seitens der Mitarbeiter bei den Finanzagenturen vorherrscht. Steuerzahler warten auch über Jahre vergeblich auf einen „endgültigen Steuerbescheid“ und müssen sich stets mit etwas „Vorläufigem“ begnügen.


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