Ab dem 01. Januar 2015 ändern sich für gesetzlich Krankenversicherte die Beitragshöhe sowie die künftige „Ausgestaltung“ der Beitragsanhebungen. Es wird mit großer Wahrscheinlich teurer, aber dennoch bleiben den Mitgliedern Mittel, um den Wettbewerbsdruck für sich zu nutzen.

Der „Preiskampf der Kassen“ wird wohl mit Zusatzleistungen ausgefochten

Gesundheitssystem
Kassenbeiträge ab 2015: Einmal billiger, vielfach teurer

Das neue Gesetz zu den Krankenkassen ist beschlossene Sache. Vergangene Woche winkte der Bundestag den Gesetzesentwurf für die Neuregelung der Krankenkassenbeiträge durch. Die gute Nachricht: Ab dem 01. Januar 2015 sinken die Kassenbeiträge. Die schlechte Nachricht: Es wird nicht lange so bleiben.

Der gesetzliche Kassenbeitrag fällt ab dem kommenden Jahr auf 14,6 Prozent. Gleichzeitig werden aus den pauschalen Zusatzbeiträgen einkommensabhängige Zusatz-Erhebungen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Die Kassen erhalten das Recht, von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag nach eigenem Ermessen und in Abhängigkeit zum Einkommen zu erheben.

Das Glücksgefühl von Millionen Kassenmitgliedern dürfte jedoch nur für kurze Dauer sein. Die Profiteure der Beitragsabsenkung zum Jahresanfang 2015 befinden sich ohnehin in der Minderheit. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) geht von 20 Millionen Kassenmitgliedern aus, die aus den Beitragsabsenkungen einen Vorteil haben werden. Derzeit zählen alle Krankenkassen jedoch rund 50 Millionen Versicherte.

Dafür wird voraussichtlich die Mehrheit der Krankenkassenmitglieder die zu erwartenden Beitragsanhebungen deutlich zu spüren bekommen. Sollte eine Krankenkasse in die finanzielle Schieflage geraten, darf ein Zusatzbeitrag erhoben werden. Die Höhe der Zusatzbeiträge wird nach „billigem Ermessen“ festgelegt verwendet das Einkommen des Versicherten als Bezugspunkt.

Vorläufig werden Kassenbeiträge günstiger, für Arbeitgeber dauerhaft

Der Beitragssatz von 14,6% ab 2015 setzt sich jeweils zur Hälfte aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen. Ein Zusatzbeitrag betrifft ausschließlich den Arbeitnehmer. Für die Firma bleibt die Belastung bei 7,3% fixiert. Künftige Kostensteigerungen betreffen zukünftig nur den Arbeitnehmer.

Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD spekuliert auf die „Vernunft“ der Krankenkassen. Der künftige Wettbewerb im „Markt der GKV“ wird die Zusatzbeiträge niedrig halten, so zumindest die Einschätzung. Doch mit dem neuen Gesetz zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherungen dürfte der Startschuss für eine beständige Beitragsanhebung abgegeben worden sein. Gesundheitsexperten sprechen von Beitragssteigerungen um bis zu 1,5% bis zum Jahr 2017.

Der Wettbewerbsdruck auf die Kassen wird steigen

Der vermeintlich „gesunde Wettbewerb“ beginnt mit bereits verzerrten Wettbewerbsbedingungen. In den Jahren 2013 und 2014 verzichteten die Kassen auf breiter Ebene auf Zusatzbeiträge. Die Großen weil sie sich es wegen großer Rücklagen locker leisten konnten und die Kleinen, weil sie wohl oder übel mithalten mussten. Bereits kleine bisherige pauschale Zusatzbeiträge führten in der Regel zu massiven Abwanderungen von Mitgliedern. Mit dem neuen Gesetz stehen die finanziell schwachen Krankenkassen mit den gleichen wackeligen Beinen auf dem Boden wie bisher auch schon. Mit dem weiteren Verschwinden einiger Krankenkassen muss daher gerechnet werden.

Krankenkassenmitglieder können „versteckte“ Vorteile nutzen

Wenn Krankenkassen aufgrund des Wettbewerbsdrucks und der möglichsten Vermeidung von Zusatzbeiträgen sparen müssen, dann bei den optionalen Gesundheitsleistungen. An die gesetzlich vorgegebenen Regelleistungen kommt keine Kasse vorbei, jedoch an der Ausgestaltung der Zusatzleistungen.

Hier kann das Kassenmitglied noch seinen eigenen Freiraum nutzen und die Krankenkassen „gegeneinander ausspielen“. Je nach privatem Umfeld und Alter könnte das Zusatzangebot einer bestimmten Krankenkasse ohnehin das Leistungsspektrum eines Mitbewerbers ausstechen. Die Schwerpunkte der zusätzlichen Angebote sind in unterschiedliche Bereiche gelegt. Ein Vergleich der angebotenen Kassenleistungen verschafft Klarheit.

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