Immer mehr Privatversicherte landen im Basistarif. Steigende Prämien und Einkommensverluste führen schnell zu finanziellen Überforderungen. Das Abgleiten vom Wunsch-Tarif, über das Standardangebot bis hin zum Basis-Paket, ist keine Seltenheit mehr.

Basistarif als Auffangbecken für Bestandskunden

PKV-Basistarif
Basistarif hält Versicherte über Wasser

Der von vielen Privatversicherern nach wie vor angebotene „Basistarif“ ist längst in die Schusslinie der Kritiker geraten. „Viel zu teuer bei nur mangelhaften Leistungen“ lautet der Tenor.

Der Basistarif einer Privatkrankenversicherung (PKV) erlebte seine Geburtsstunde mit der Einführung der Versicherungspflicht auch für Selbstständige bzw. Freiberufler. Gegenüber den Standard-Tarifen weisen die „Einstiegsangebote“ für den Versicherten deutlich geringere Kosten auf. Der Preis spiegelt sich jedoch mehr als deutlich beim Umfang der angebotenen Leistungen wider. Vielfach erreichen die Gesundheitsleistungen nicht einmal die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen. Dazu kommt die Möglichkeit, als „Basis-Versicherter“ vom aufgesuchten Arzt wieder nach Hause geschickt zu werden.

Einige Versicherungsgesellschaften haben den Basistarif für Neukunden längst wieder aus dem Portfolio herausgenommen. Für die Anbieter wurde diese Nische zu einem echten Minusgeschäft. Zu viele Kunden im Basisangebot fielen trotz relativ niedriger Prämien als Beitragszahler dennoch komplett aus. Wenn eine Versicherungsgesellschaft den Basistarif nach wie vor anbietet, dann meist als letzte Auffangebene für Bestandskunden, denen der bisherige Tarif schlicht zu teuer geworden ist und auch der Standardtarif noch überfordern sollte. Für den Versicherungsnehmer bedeutet die Rückstufung in jedem Fall empfindliche Einbußen im Leistungsumfang. Das Preis-Leistungs-Verhältnis steht meist jenseits von „Gut und Böse“.

Neuer PKV-Notlagentarif

Das Problem der Nichtzahler nahm derart Überhand, dass der Bundesrat am 05. Juli 2013 das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ beschloss. Ein sog. „Notlagentarif“ wurde ins Leben gerufen. Finanziell überforderte Versicherungsnehmer erhalten zu einem deutlich geringeren Beitrag den gesetzlich geregelten Anspruch auf Notfallleistungen. Die Bezeichnung des neuen Tarifs beschreibt bereits genau, ab wann diese Variante zum Tragen kommt, eben im Notfall.

Regelmäßige Beitragserhöhungen überfordern Versicherte regelmäßig

Wenn die Versicherung ihre Prämien erneut anhebt, wird besonders die ältere Generation ein gutes Stück weiter in die Enge getrieben. Eine langjährige Versicherung sowie das hohe Alter des Versicherten lassen Anbieter und Versicherungsnehmer beinahe als untrennbar erscheinen. Die möglichen Verluste bei einem Wechsel zur nächsten günstigeren PKV wachsen mit dem Alter an. Die Altersrücklagen gehen verloren, geringere Prämien werden aufgrund höherer Gesundheitsrisiken zur Seltenheit und bei Vorliegen einer schwerwiegenden Vorerkrankung endet die Suche nicht selten mit einem Lotteriespiel.

Die Anzahl der Basis-Versicherten steigt nach wie vor an. Der PKV-Verband konnte zum Jahresende 2012 rund 30.200 Versicherungsnehmer in einem Basistarif zählen. Die meisten Neuzugänge haben ihren Ursprung als Bestandskunden in einem ehem. Normal-Tarif (zwei Drittel aller Rückstufungen) sowie vorher unversicherte Personen.

Wenn die Versicherung Informationen vorenthält

Auf der einen Seite stehen die langjährig Versicherten vor den hohen Hürden eines Anbieter-Wechsel, aber auf der anderen Seite bietet sich ein hohes Einsparpotenzial aufgrund der großen Unterschiede zwischen Alt- und Neutarifen der Gesellschaft. Doch die Anbieter scheinen gegenüber dem Kunden gerne mit derlei Informationen zu geizen. Denn nicht selten enthalten die Neutarife in etwa den gleichen Leistungsumfang, aber zu erheblich günstigeren Beiträgen. Der interne Tarifwechsel ist daher meist ein Nachteil für den Anbieter. Dennoch haben Versicherungsnehmer einen Anspruch auf den Wechsel in einen bestehenden Tarif mit einem deutlich besseren Preis-Leistungs-Verhältnis.

Einer der größten Vorteile beim Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft ist der verlustfreie Erhalt der Altersrückstellung.

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