Die Hauptsaison für den Wechsel zu einem anderen Kfz-Versicherer ist vorbei. Viele Autofahrer haben sich um neue Angebote gekümmert, andere wiederum sind zufrieden und bleiben ein weiteres Jahr bei der alten Police. Wenige haben die Frist jedoch verpasst oder der „berühmte“ 30. November trifft für diese gar nicht zu. Dennoch stehen Wege offen, die Kfz-Police zu einem anderen Zeitpunkt zu kündigen.

Tipps für Wechsel Kfz-Police außerhalb der „Hauptsaison“

Kfz-Versicherung
Kündigungsfrist für Kfz-Police beträgt 1 Monat

Kündigungsfrist zum 30.11. verpasst, oder womöglich gar nicht betroffen? In der Kfz-Versicherung gilt Ende November als „der Stichtag“ für die letzte Möglichkeit, die bisherige Kfz-Versicherung zu kündigen, um für das kommende Jahr mit einer besseren und / oder günstigeren Versicherung durchzustarten. Dieser Termin mag für die große Mehrheit der Autofahrer gelte, aber längst nicht für alle.

In der Regel ist bei einer Kfz-Versicherung das Versicherungsjahr deckungsgleich mit dem Kalenderjahr, also eine Laufzeit zwischen dem 01. Januar und dem 31. Dezember. Die Kündigungsfrist für eine Kfz-Police beträgt 1 Monat, also spätestens den 30. November.

Dennoch besitzen viele Autofahrer eine Police, deren Versicherungsschutz mitten im Jahr begonnen hat und für diese gilt auch ein entsprechend anderer Stichtag für die rechtzeitige Kündigung. Begann der Versicherungsschutz z.B. am 01. Juli, so lautet der Stichtag für die Kündigung der 31. Mai, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hinweist.

Der Stichtag ist somit eigentlich Nebensache, lediglich die Kündigungsfrist von einen Monat ist einzuhalten. Ohne eine Kündigung wird der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.

Für einen reibungslosen Wechsel der Kfz-Versicherung gibt der GDV folgende Tipps:

  • Die Laufzeit der Kfz-Police überprüfen
  • Kündigungsfrist von 1 Monat einhalten
  • Kfz-Versicherung genau vergleichen. Zu beachtende Punkte:
    Gleiche Absicherung, oder geringere Prämie mit geringerm Schutz?
  • Prüfen ob Schadenfreiheitsrabatt vollständig mitgenommen werden kann.
    (betrifft u.a. Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung)
  • Jährliche Fahrleistung einschätzen und ggfs. neu bewerten.
  • Erst kündigen, wenn ein neues Versicherungsangebot vorliegt
  • Einschätzen, ob die Einsparung durch Wechsel wirklich rentabel ist

Sonderkündigungsrecht für Kfz-Police gilt zu „jedem Zeitpunkt“

Unabhängig von einer Frist kann der Versicherungsnehmer vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und die Kfz-Versicherung zu einem „beliebigen“ Zeitpunkt kündigen. Das Sonderkündigungsrecht liegt in folgenden Fällen vor:

  • Erhöhung des Versicherungsbeitrages
  • Entstandener Schaden
  • Verkauf des versicherten Fahrzeuges
  • Versicherer ändert Tarifstruktur oder Schadenfreiheitsrabatt-System

Wer als Autofahrer mit seiner Versicherung sehr zufrieden ist, aber dennoch Geld einsparen oder andere Leistungen wünscht, kann beim vorhandenen Kfz-Versicherer auch einfach nach aktuellen Tarifen anfragen.

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