Rund fünf Millionen Menschen in der Bundesrepublik teilten sich im Jahr 2017 ihren Lebensraum innerhalb einer überbelegten Wohnung. Wohnraummangel, steigende Mieten und eine ausweitende Armut tragen ihre Rechnung.

Armutsgefährdete Personen besonders stark betroffen

Menschenansammlung
7 % leben in zu beengten Verhältnissen

Die Statistikeinrichtung Destatis sieht eine Wohneinheit, in der sich mindestens drei Kinder ein Zimmer teilen, oder die Eltern anstatt das Schlafzimmer z.B. das Wohnzimmer nutzen, als überbelegt. Im Jahr 2017 lebten in der Bundesrepublik demnach mehr als fünf Millionen Menschen in überbelegten Unterkünften. Das entspricht rund sieben Prozent der gesamten Bevölkerung. Beinahe naturgemäß betraf dieses Leben in beengten Verhältnissen überwiegend die sog. armutsgefährdeten Personen und Single-Haushalte mit Kindern. In diesen Gruppen liegt der Anteil der überbelegten Unterkünften bei fast einem Fünftel (19 %).

Wenig überraschend ist die Feststellung, dass Quote der beengten Lebensverhältnisse aufgrund Überbelegung in Städten rund dreimal so hoch ist wie in ländlichen Regionen. Die Überbelegung von Wohnräumen betrug im Jahr 2017 im EU-Durchschnitt 16 Prozent, wobei Polen mit 41 Prozent die Spitze bildete.

Steigende Mietpreise, weniger Wohnungen gegenüber einer anwachsenden Bevölkerungszahl und auf breiter Ebene geringere Einkommen durch prekäre Beschäftigungen. Die Zahl der Wohnungslosen wird auf rund 1 Millionen Menschen geschätzt und der nächste Schritt zu Obdachlosigkeit ist klein. Offizielle Statistiken über Wohnungs- und Obdachlose im Bundesgebiet gibt es seitens der Bundesregierung allerdings nicht.


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