Eine Reihe von Maßnahmen beschert den Privathaushalten im kommenden (Wahl-)Jahr 2021 steuerliche Vorteile in einem Ausmaß, welcher in den vergangenen Jahren nicht vorkam. Die finanziellen Entlastungen können durchaus bis zu 4.500 Euro betragen.

Soli-Abgabe – Kindergeld – Freibetrag – Steuertabelle

Familien
Alleinerziehende sollen ebenfalls profitieren

Auf die Steuerzahler im Bundesgebiet kommt im Jahr 2021 eine erhebliche Entlastung zu. Dies sei der teilweisen Abschaffung der Solidaritätsabgabe und der Anpassung der Einkommensteuer zu verdanken, so das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln (IW) anhand einer Studie. Hinzu komme wie auch bereits in den letzten Jahren ein Ausgleich der kalten Progression. Diese beschreibt die Minderung des realen Einkommens aufgrund der stetigen Inflation und der progressiven Steuertabelle. Gleichzeitig erhalten Familien mit Kindern ein höheres Kindergeld sowie eine Anhebung des Kinderfreibetrages.

Unterm Strich komme dabei ein finanzielle Vorteil heraus, der größer ist als die Jahre 2017 bis 2020 zusammengezählt. Alleinstehende haben demnach im Jahr 2021 eine durch Steuern und Abgaben geringere Belastung in Höhe von bis zu 2.000 Euro gegenüber dem Stand zu Beginn der derzeitigen Legislaturperiode 2017. Für Alleinerziehende mit einem Kind kommt IW auf den Vorteil von bis zu 3.000 Euro im Jahr. Familien mit zwei Kindern profitierten sogar von bis zu 4.500 Euro weniger Belastung. Wie hoch der finanzielle Vorteil ausfällt, hänge von der jeweiligen Einkommenshöhe ab.

Diese Entwicklung sei der „Corona-Krise“ zu verdanken, welche den Anstieg der Einkommensteuer verhindere. Dennoch nehme die Abschaffung der Soli-Abgabe den Löwenanteil des finanziellen Vorteils ein.

Dennoch müsse die Bundesregierung nun endlich die notwendige Steuerreform angehen. Diese sei nach wie vor versäumt worden. Nach wie vor bestehe das Grundproblem des Einkommensteuertarifs, welcher vor allem niedrige und mittlere Einkommen überproportional belaste. Dies mindere mitunter den Anreiz für Mehrarbeit. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent werde seinen Namen nicht gerecht, da diesem ein großer Anteil der Bevölkerungsschichten unterworfen sei. Daher müsse die kommende Bundesregierung unbedingt eine Reform der Einkommensteuer umsetzen.

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