Die Finanzhaushalte der Länder der Eurozone und der EU sahen Ende 2022 etwas weniger schlecht aus als ein Jahr zuvor. Gegen eine ganze Reihe von Mitgliedsländern müsste, wenn die Regeln denn jemals eingehalten würden, ein Verfahren eingeleitet werden.
Fast alle Länder wiesen Defizit auf

Ende des Jahres 2022 hatten die Wirtschaftsgebiete innerhalb der Eurozone und in der EU einen niedrigeren Schuldenstand und aufgrund eines einigermaßen stabilen Bruttoinlandproduktes (BIP) auch ein gesunkenes Defizit vorgewiesen. Das öffentliche Defizit im Euroraum lag im Jahr 2022 bei 3,6 Prozent (2021: 5,2 %) und in der EU bei 3,3 Prozent (2021: 4,7 %), so Eurostat. Der Schuldenstand der „öffentlichen Hände“ sank im Euroraum von 91,0 Prozent im Jahr 2021 auf 94,8 Prozent im Jahr 2022. In der EU erfolgte der Rückgang von 87,4 Prozent auf 83,5 Prozent.
Defizite der Länder
Ende 2022 wiesen 22 Mitgliedstaaten jeweils ein Defizit auf. Die größten Defizite, gemessen am BIP, hatten Malta (-5,7 %), Ungarn (-6,2 %), Rumänien (-6,3 %) und Italien (-8,0 %). Insgesamt wiesen 12 Mitgliedstaaten ein Defizit von mehr als 3 Prozent des BIP auf. Lediglich 5 Mitgliedsländer konnten einen Überschuss vorweisen. Darunter waren Schweden (1,1 %), Irland (1,7 %), Zypern (2,4 %) und Dänemark (3,3 %).
Schuldenstand der Länder
Die niedrigsten Schuldenstände am Ende des Jahres 2022 hatten gemäß Eurostat Litauen (38,1 %), Schweden (32,9 %), Dänemark (29,8 %), Luxemburg (24,7 %), Bulgarien (22,6 %) und Estland (18,5 %).
Die höchsten Schuldenquoten wiesen Belgien (104,3 %), Spanien (111,6 %), Frankreich (111,8 %), Portugal (112,4 %), Italien (141,7 %) und das „gerettete“ Griechenland (172,6 %) auf.
Ginge es nach den viel beteuerten Regeln gemäß Maastricht, müssten gegen alle Länder mit einem Defizit von mehr als 3 Prozent des BIP ein Verfahren eingeleitet werden. Aber da Griechenland mit einer Schuldenquote im Bereich von 130 Prozent für den Multi-Milliarden-Transfer in den „Krisenmodus“ versetzt wurde und mit einem Schuldenstand von über 170 Prozent als „gerettet“ gilt, müssen die hochgehaltenen „EU-Regeln“ nicht sonderlich ernst genommen werden.
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