Auf die Bundesbewohner kommen voraussichtlich ab Anfang November erneute drastische Zwangsmaßnahmen durch eine am Parlament vorbei geschleuste Verordnung zu. Die von Merkel propagierte Lockdown-Light-Version kommt einer Totalschließung unter Androhung von Sanktionen sehr nahe.
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Bund und Länder wollen über das Parlament hinweg entscheiden

Noch vor dem am heutigen Mittwoch geplanten Treffen zwischen der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten der Bundesländer sind die Details zur „Light-Version“ des voraussichtlichen erneuten Lockdown bekannt geworden. Sollte es erneut zu einer derartigen Verordnung kommen, ist davon auszugehen, dass auf den eigentlich notwendigen Segen des Parlaments wieder einmal verzichtet wird.
Antreibende Kraft für die erneuten Lockdown-Visionen ist die Bundesregierung. Die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochsausgaben) berichten unter Berufung des Entwurfs für die geplante Verordnung über die einzelnen Maßnahmen. Demnach entpuppt sich die Bezeichnung „Light-Version“ als ein äußerst dehnbarer Begriff.
Zu den gewünschten Zwangsmaßnahmen zählen:
- Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur zusammen mit Haushaltsmitgliedern
- Untersagung von Feiern und Versammlungen auf öffentlichen Plätzen sowie in privaten Einrichtungen
- Verzicht auf Empfang von Besuchen im eigenen Haushalt
- Verzicht auf Reisen
- Beherbergung nur für notwendige und nicht-touristische Zwecke erlaubt
- Schließung sämtlicher Einrichtungen für die Freizeitgestaltung (Messen, Konzerthäuser, Opern, Theater, Kinos, Spielhallen, Freizeitparks, Bordelle, Sportstätten, Schwimmbäder, Fitnessstudios, etc.)
- Schließung von Gastronomiebetrieben und Bars, Kneipen, Clubs, Diskos, etc. (Ausnahme Lieferservice und Mitnahmemöglichkeiten von Essen)
- Schließung von Massagepraxen, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios, etc.
Praxen für physiotherapeutischen Behandlungen sollen unter Auflagen geöffnet bleiben dürfen. Dies gelte auch für Friseursalons. Ebenfalls unter Auflagen offen bleiben sollen Supermärkte. Allerdings müssen die Geschäfte sicherstellen, dass nicht mehr als 1 Kunde pro 25qm Verkaufsfläche anwesend sein können.
Verstöße gegen das abgeschaffte Aufenthalts- und Versammlungsrecht werden mit entsprechenden Bußgeldern sanktioniert. Diese Zwangsmaßnahmen sollen demnach ab dem 04. November gelten und vorerst bis Ende November.
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