Skiurlauber sollten neben der kompletten Ausrüstung auch den passenden Versicherungsschutz im Gepäck haben. Besonders für Kassenpatienten besteht der dringende Bedarf einer Reisekrankenversicherung wenn die Ski-Pisten im Ausland genutzt werden.

Unfall im ausländischen Ski-Ort kann Winterspaß ganz schnell beenden

Skiurlaub
Ungetrübter Skiurlaub gelingt nicht immer

Neujahreszeit ist gleich Ski-Saison. In der derzeitigen Wintersaison 2014/2015 waren inzwischen mehr als 8 Millionen Deutsche in Skigebieten auf Brettern unterwegs und bis März ist allemal mit eifrigen Skifahrern zu rechnen. Somit wagte sich bereits rund jeder zehnte Deutsche aus sportlichen Motiven auf Schnee und Eis, so die vom PKV-Verband beauftragte INSA-Studie.

Von allen „Ski-Aktivisten“ Deutschlands dürfte nur ein verschwindend geringer Teil aus beruflichen Gründen auf den Brettern stehen. Der „große Rest“ betreibt Skisport in seiner Freizeit und dies wird besonders dann hervorgehoben, wenn der aalglatte Sport nicht so läuft wie erhofft und der Freude am Dahingleiten und -wedeln durch einen Unfall ein Ende bereitet wird.

Die Berge im bayerischen Gebiet sind bereits hoch und für ausgiebige Skitouren sehr gut geeignet. Höher wird’s allerdings weiter südlich und dort befindet sich der Skiurlauber bereits im Ausland. Grund genug, um sich vor der Abreise zur Skitour um den notwendigen Versicherungsschutz zu kümmern. Passiert ein Unfall innerhalb des Bundesgebietes, so stellte das „versicherungstechnisch“ kein großes Problem dar, so der PKV-Verband. In solchen Fällen zahlen die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die Private Krankenversicherung (PKV) die nach einem Unfall anfallenden Behandlungskosten. Nicht jedoch bei einem Unfall im Ausland und schon gar nicht als Mitglied einer Krankenkasse.

Für Kassen-Mitglieder besteht in der Regel Vorsorge-Bedarf

Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind bei Reisen in eines der Länder im Europäischen Wirtschaftsraum (inkl. Schweiz) mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) abgesichert. Einen Versicherungsschutz gibt es auch in Ländern mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Leistungen werden jedoch nur für die Behandlungen im ambulanten und stationären Umfeld erbracht, die von der jeweiligen Krankenversicherung im jeweiligen Land erbracht werden. Behandlungen in privaten Krankenhäusern, bzw. Kliniken sind grundsätzlich nicht versichert.

Privatversicherte stehen besser da, aber nicht vollkommen geschützt

Grundsätzlich besteht für Privatkrankenversicherte ein besserer Auslandsschutz als für die Kassenmitglieder. Der jeweilige Versicherungsschutz bei einer PKV ist für ganz Europa gültig, je nach Vereinbarung für 1 bis 3 Monate Aufenthalt. Das gilt u.U. auch für einen weltweiten Schutz.

Der Blick in die vereinbarten Leistungen rentiert sich für einen Privatversicherten allemal. So könnten zwar erweiterte Gesundheitsleistungen im Ausland enthalten sein, aber die Erstattung für einen notwendigen Rücktransport gänzlich fehlen.

Für gesetzlich wie auch privat Versicherte ist deshalb die vorsorgliche Auslandsreisekrankenversicherung dringend anzuraten, so der PKV-Verband. Gerade bei Ski-Unfällen sind Knochenbrüche keine Seltenheit und der Rücktransport könnte unausweichlich werden, dann schnellen die Kosten in der Regel in astronomische Höhen.


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