Die Datenschutzgrundverordnung soll um ein kleines Stück entschärft werden. Firmen müssen voraussichtlich künftig erst ab 20 Mitarbeiter einen Datenschutzbeauftragten stellen. Auf der anderen Seite wird vorhandenes Bundesrecht passend für die DSGVO-Verordnungen zurecht geschliffen.

Bisher muss ab 10 Mitarbeiter ein Datenverantwortlicher genannt werden

DSGVO
DSGVO erhält nach gut 1 Jahr eine Änderung

Nach etwas über einem Jahr Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) plant die Große Koalition aus Union und SPD die erste Anpassung, nachdem Bundestag sowie Bundesrat diese EU-Verordnung quasi als Blaupause am 25. Mai 2018 in Kraft stellten.

Eine Regel der DSGVO besagt, dass Unternehmen ab zehn Mitarbeiter einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Dieser gilt als Verantwortlicher für die korrekte Handhabe sämtlicher Daten im Sinne der DSGVO. Mit der geplanten Anpassung soll diese Grenze auf 20 Mitarbeiter angehoben werden.

Die Anpassung des DSGVO-Statuts ist jedoch nur ein kleiner Teil des für den Donnerstag vorgesehenen Änderungspakets. Mit der Einführung der EU-Verordnung in Bundesrecht kam es zu zahlreichen Berührungspunkten bzw. Kollisionen mit bereits bestehendem Recht. Diese Gesetze sollen nun zugunsten der DSGVO geschliffen werden. Es handelt sich dabei um mehr als 150 Positionen.

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