Die Großbank Goldman Sachs Europe SE wurde beim Schummeln erwischt und muss nun eine Geldbuße im Millionenbereich berappen. Die EZB moniert fehlerhafte Berechnungen zu Risikobewertungen zugunsten Goldman Sachs.
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Ein paar gezinkte Zahlen für bessere Risikobewertung

Die Europäische Zentralbank (EZB) servierte der US-Großbank Goldman Sachs eine Geldbuße in Höhe von 6,63 Millionen Euro aufgrund von „Schummeleien“ bei der Angabe des Kapitalbedarfs. Dies war ein Verstoß gegen die Meldevorschriften für die nicht „ganz unwichtige“ Bewertung des Kreditrisikos.
Der Verstoß und die nun darauf erfolgte Geldbuße betraf den europäischen Ableger Goldman Sachs Bank Europe SE. Die EZB wirft der Bank vor, die risikogewichteten Aktiva für das Kreditrisiko falsch berechnet und die Ergebnisse als „bare Münze“ gemeldet zu haben. Demnach war dieser Vorgang kein Einzelfall. Goldman Sachs hatte in den Jahren 2019, 2020 und 2021 über einen Zeitraum von acht aufeinanderfolgenden Quartalen zu niedrig angesetzte risikogewichtete Aktiva gemeldet.
Somit wurden von der Bank die Risikopositionen gegenüber Unternehmen falsch, bzw. niedriger eingestuft, wie es von den Vorschriften gefordert wäre. Goldman Sachs Europe SE habe diesen Fehler aufgrund „mangelhafter interner Kontrollmechanismen“ nicht rechtzeitig erkannt. Damit wurden der EZB falsche Zahlen geliefert und diese machten es unmöglich, ein umfassendes Bild vom Risikoprofil der Bank zu schaffen.
Bankenaufsicht tappte im Dunkeln
Diese risikogewichteten Aktive sind die Grundlage für die Berechnung des Kapitalbedarfs. Aufgrund der zu niedrig angesetzten risikogewichteten Aktiva wurden der Kapitalbedarf nicht korrekt berechnet und dies resultierte wiederum in einer zu hohen Kapitalquote. Diese Kapitalquote ist für die EZB-Bankenaufsicht eine sehr wichtige Größe, um damit die Kapitalstärke einer Bank richtig einschätzen zu können. Dies betrifft u.a. die Fähigkeit, in einem bestimmten Umfang Verluste verkraften zu können.
Geldbuße gemäß Schwere „Stufe 3“
Die Europäische Zentralbank teilt Verstöße in fünf unterschiedliche Kategorien ein. In der untersten Kategorie sind die „minderschweren“ Verstöße eingereiht. Aufsteigend über „mittelschwer“, „schwer“, „sehr schwer“ bis hin zu „äußerst schwer“. Den Verstoß von Goldman Sachs Bank Europe SE stuft die EZB als „schwer“ ein, also Stufe 3.
Das letzte Wort ist mit der Verhängung der Geldbuße noch nicht gesprochen, denn die Großbank hat die Möglichkeit, gegen den Beschluss der EZB vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Rechtsmittel einzulegen.
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