Die Europäische Union treibt ihre Pläne zum umfangreichen Klimaschutz durch verminderten CO2-Ausstoß weiter voran. Verbraucherschützer fordern innerhalb dieses Rahmens entsprechende Maßnahmen für den „nachhaltigen Konsum“.

„Verbraucherfreundliche“ Produktionsmethoden der Hersteller

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Rahmenbedingungen für nachhaltigen Konsum gefordert

Im Rahmen des als Klimaschutz-Maßnahme deklarierten sog. Green-Deals sollen Hersteller wie auch Konsumenten in die Pflicht genommen werden. Letztere überwiegend durch Verzicht bei gleichzeitig erweiterten Öffnung der Geldbörse. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), auf voller Linie des erklärten Klimaschutzes auch im Rahmen der sog. Energiewende, sieht nun die Hersteller in der Pflicht, künftig Produkte „klimafreundlicher“ zu produzieren. Dies sei erforderlich, um den Konsumenten „einen nachhaltigen Konsum zu ermöglichen“, so der vzbv. Der Endkunde sehe einem Produkt nicht zwangsläufig an, wieviel CO2 bei der Produktion in die Atmosphäre gelassen wurde. Für den CO2-Grenzausgleich müsse nun global für die Hersteller ein entsprechender Anreiz geschaffen werden, damit klimafreundliche Produktionen eingeleitet würden.

Ein derartiger Grenzausgleich könne lt. den „Verbraucherschützern“ ein effektives Instrument sein, damit die EU ihre klimapolitischen Ziele erreiche. Daher müssen die Maßnahmen für verbraucherfreundliche Produktionsmethoden „klare Lenkungswirkung“ besitzen, so der vzbv. Die Ausgestaltung des CO2-Grenzausgleichs solle den Richtlinien der Welthandelsorganisation entsprechen, damit so schnell wie möglich zahlreiche weitere Länder in dieses System integriert werden können. Der Ausgleichsmechanismus könne auch ein nützliches Mittel sein, um zwischen europäischen und nicht-europäischen Produkten hinsichtlich der CO2-Emissionen einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen.

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