Die Leiharbeiterbranche floriert nach wie vor. Dennoch gab es in den vergangenen Jahren diverse Verschiebungen zum Nachteil der Betroffenen und zugunsten des erwünschten Niedriglohnsektors.

„Erfolgreichster Niedriglohnsektor“ ist noch ausbaufähig

Mindestlohnregelung
Leiharbeit ist fast mit Armut trotz Beschäftigung gleichzusetzen

Die Leiharbeit im Wirtschaftsgebiet der Bundesrepublik ist ein „voller Erfolg“. Zumindest gilt diese Bilanz für Befürworter und Unterstützer des inzwischen „erfolgreichsten Niedriglohnsektors Europas“. Die Vollzeitbeschäftigung in einer Leiharbeitsfirma sorgt nur für eine Minderheit der Betroffenen eine Existenz oberhalb der „Armutsgrenzschwelle“. Fast zwei Drittel der Leiharbeitsbeschäftigten vollbringen ihre Wertschöpfung im Niedriglohnbereich. Die Zahlen stammen lt. Rheinische Post (Freitag) aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums nach einer Anfrage der Linken-Fraktion.

Demnach erhielten zum Ende 2019 62 Prozent sämtlicher Leiharbeitsbeschäftigte in Vollzeit weniger als 60 Prozent des sogenannten Medianlohns aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Vollzeit. Diese Schwelle markierte zu diesem Zeitpunkt ein Bruttogehalt in Höhe von 2.267 Euro monatlich. Dieser Betrag markiert die Schwelle zum Niedriglohn. Der Durchschnitt des Brutto-Monatslohns lag Ende 2019 bei 1.418 Euro. Dies entsprach weniger als 42 Prozent des durchschnittlichen Verdienstes eines festangestellten Beschäftigten in Vollzeit, dessen Durchschnittslohn bei 3.401 Euro lag.

Im Laufe der Jahre 2016 bis 2020 gab es dazu innerhalb des Leiharbeitsektors diverse Verschiebungen. Die Zahl der Leiharbeitsbeschäftigten ist innerhalb diesen Zeitraumes um 32 Prozent auf rund 700.000 Beschäftigte gesunken. Gleichzeitig nahm der Anteil der deutschen Beschäftigten ab, während der Anteil der ausländischen Leiharbeiter zunahm. Nur rund ein Drittel (34 %) der ehemaligen Leiharbeiter fand binnen 90 Tage nach Ende des Leiharbeitsverhältnisses eine vollwertige Arbeitsstelle außerhalb der Leiharbeiterbranche.

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