Der sog. Mindestlohn wird offensichtlich von vielen Arbeitgebern als eine gewisse Richtlinie, nicht aber als eine Verbindlichkeit angesehen. Weit mehr als 3 Millionen Beschäftigte erhielten im Jahr 2018 weniger als die gesetzlich vorgeschriebene Lohnuntergrenze.

Mehrarbeit drückt unterm Strich den Mindestlohn

Mindestlohn
Erzwungene Freiwilligkeit - Entweder akzeptieren oder arbeitslos bleiben

Der Mindestlohn beschreibt eigentlich die gesetzlich vorgeschriebene Lohnuntergrenze für Arbeitnehmer. Dieser lag für die von den vielen Ausnahmeregelungen nicht betroffenen Erwerbsbereiche im Jahr 2018 bei 8,84 Euro pro Stunde. Allerdings scheint diese Lohnuntergrenze nur eine theoretische Größe zu sein, da das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) lt. Handelsblatt (Mittwoch) nach einer Studie feststellte, dass bis zu 3,8 Millionen Erwerbstätige den Mindestlohn trotz Anspruch nicht erhielten. Demnach wertete das Institut die Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) aus, welche die Daten von rund 16.000 befragten Haushalten enthält.

Die Auswertung ergab ca. 750.000 Beschäftigte, die im Jahr 2018 pro Stunde weniger als die im Jahr 2018 vorgeschriebenen 8,84 Euro pro Stunde erhielten. Da die statistische Erhebung aufgrund der zumeist nur monatlich ausgewiesenen Löhne gewisse Unschärfen ergeben würde, beschränkte sich DIW auf die Auswertung der Monatsentgelte mit der vertraglich vereinbarten Beschäftigungszeit. Alleine diese Gruppe ergab rund 2,4 Millionen Erwerbstätige, welche einen geringeren Lohn als den Mindestlohn erhielten.

Bei Berücksichtigung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden im Verhältnis des Entgeltes waren von zu geringer Entlohnung sogar fast 3,8 Millionen Arbeitnehmer betroffen.

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