Bei der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bestehe dringender Nachbesserungsbedarf. Das Regelwerk könne je nach Anwendungsbereich und betroffenen Unternehmen bzw. Behörden unterschiedlich ausgelegt werden.

DSGVO-Regeln müssten überarbeitet werden

Datenschutzgrundverordnung
DSGVO wirft alle Unternehmen in einheitlichen Topf

Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stand nach Aussage der EU-Kommission sowie der Bundesregierung der Konsument im Mittelpunkt. Dieser müsse gegenüber den Unternehmen in seinen Rechten bestärkt werden. Nach knapp einem Jahr Datenschutzgrundverordnung können die ersten etwas aussagekräftigen Bilanzen gezogen werden. Zumindest blieb eine Abmahnwelle aufgrund besonders spezialisierter und eifriger Anwälte und Vereine aus. Die Bundesländer zählten bis Ende März 2019 zusammen 70 verhängte Bußgelder.

Dass am Regelwerk jedoch Verbesserungen angebracht seien, gab inzwischen auch Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) zu, zumindest indirekt. Sie sieht im Gesetzeswerk einige Punkte, die unterschiedlich interpretierbar seien. Unterm Strich könnten derlei Regeltexte je nach Situation sinngemäß hingebogen werden.

Probleme im Bereich der Regelauslegungen sieht auch der IT-Branchenverband Bitkom. Es müsse nach wie vor nachgebessert werden, da die „Mitgliedsstaaten, Datenschutzbehörden und Unternehmen“ die Verordnung unterschiedlich interpretierten, so Achim Berg, Präsident des IT-Branchenverbandes. Aus diesem Grund bestehen in der Anwendung der DSGVO Rechtsunsicherheiten. Ein großes Problem für die „Wirtschaft“ sieht Berg im Umstand, dass zwischen einem globalen Konzern und einem „Kiez-Handwerker“ kein Unterschied gemacht werde. Daher profitierten große Unternehmen vom einheitlichen Rechtsrahmen stärker als kleine und mittlere Unternehmen. Dies ergebe sich schon alleine aus dem Verwaltungsaufwand für die Umsetzung bzw. Einhaltung der DSGVO.

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