Die öffentliche Hand „erwirtschaftete“ im ersten Halbjahr 2023 ein kräftig ausgebautes Defizit. Die Schulden steigen munter weiter an und der Bund leistete hierfür den motiviertesten Beitrag.
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Bundesorgane die eifrigsten „Neuverschuldner“

Die Schulden der öffentlichen Hand steigen mit „viel Elan“ weiter in einst völlig ungeahnte Höhen an. Den mit Abstand größten Beitrag für den fortgesetzten Schuldenausbau leistete die mit viel Eifer umgesetzte Kompetenz der Bundesregierung.
Während des ersten Halbjahres 2023 bauten die verantwortlichen Organe des Bundes den bisherigen Schuldenstand lt. Destatis um weitere 39,2 Milliarden Euro aus. Bereits im ersten Halbjahr des vergangenen Jahres hoben sich die Verantwortlichen der Bundesregierung mit einem Defizit in Höhe von 36,2 Milliarden Euro als besonders fleißig hervor.
Sozialversicherung leuchtet etwas hervor
Die Länder und Gemeinden steuerten im ersten Halbjahr 2023 ebenfalls einen Beitrag für den Ausbau der Gesamtschulden bei. Allerdings sind die jeweiligen Defizite in Höhe von 3,1 Milliarden bzw. 6,8 Milliarden Euro nur Bruchteile dessen, was der Bund im gleichen Zeitraum an Minus „erwirtschaftete“. Ein Jahr zuvor konnten Länder und Gemeinden zumindest auf dem Papier ein jeweiliges Plus von 18,2 bzw. 5,8 Milliarden Euro vorweisen. Dies gelang aber nur aufgrund der Transfers mit Absenderadresse Bund.
Die Sozialversicherung war im ersten Halbjahr 2023 die große Ausnahme. Deren Kassenbestand wies einen Überschuss in Höhe von 7,0 Milliarden Euro auf. Ein Jahr zuvor lag das Plus bei 6,3 Milliarden Euro.
Deutlich höheres Defizit als 1. Halbjahr 2022
Das Gesamtbild für das erste Halbjahr 2023 zeigt somit ein Finanzierungsdefizit in Höhe von 42,1 Milliarden Euro. Das Minus lag damit um 37,6 Milliarden höher als im ersten Halbjahr 2022. Immerhin lag die Defizitquote in Bezug zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) gemäß Destatis im ersten Halbjahr 2023 bei 2,1 Prozent und somit noch gemäß Maastricht im „grünen Bereich“. Dies ist aber auch nur dann möglich, wenn man Neuschulden einfach als „Sondervermögen“ deklariert.
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