Die Schausteller sind aufgrund der mit Corona begründeten Lockdown-Maßnahmen ohne Beschäftigung. Die Zwangsschließung derer Betriebe führte ohne eine Sonderregelung zu den Hartz-IV-Richtlinien zum vollständigen Aus.

Im Regelfall müsste Fuhrpark verkauft werden

Weihnachtsmarkt
Schausteller unterliegen derzeit dem Betriebsverbot

Die faktische Ausschaltung der Hotel- und Gastronomiebetriebe im Zuge des inzwischen präventiv in Verlängerung gegangene Lockdown-Lights betrifft auch die Branche der Schausteller. Diese sind angewiesen auf (erlaubte) Veranstaltungen im öffentlichen Bereich und hier sorgte die öffentliche Hand per Verordnung für eine Verwüstung. Die Schausteller stehen aufgrund des Betriebsverbots somit vor einem Null-Einkommen. In einem solchen Fall haben die Betreiber Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Allerdings wäre der Regelfall, dass vor Gewährung jeglicher Hilfeleistung eine Vermögensprüfung durchgeführt wird. Dies hätte die Konsequenz, dass Schausteller vorab vom Erlös ihrer verkauften Schaubuden leben müssten. Hartz IV zwingt somit zum restlosen Abstoßen der restlichen bzw. ursprünglichen Lebensgrundlage.

Für den Präsidenten des Deutschen Schaustellerbundes (DSB), Albert Ritter, ist es daher wichtig, dass die gegenwärtige Sonderregelung zum Verzicht einer solchen Vermögensprüfung vor Hartz-IV-Gewährung bestehen bleibt. „Ansonsten müssen Schausteller beispielsweise ihren Fuhrpark veräußern“, so Ritter zu den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitag). Dies bedeutete für die Betreiber das Aus. Hier wirft sich die Frage auf, ob sich überhaupt ein Käufer für derlei „verbotene Angelegenheiten“ finden würde.

Die Enttäuschung über den Ausfall der diesjährigen Weihnachtsmärkte sei groß. Dennoch sei man dankbar für die zugesprochenen Hilfen im November und Dezember. Zahlreiche Schausteller gingen nun einem Nebenjob nach, um sich auf diese Weise „über Wasser halten zu können“. Ritter hob hervor, dass diese Branche nun das „Sonderopfer“ bringe, sich aber keinesfalls in die „soziale Hängematte“ begeben wolle.

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