Die Schulden der öffentlichen Hand sind in den vergangenen 3 Jahren in der EU und in der Eurozone enorm ausgebaut worden. Vorreiter und großes „Vorbild“ waren die Verwalter der Bundesregierung. Was die Maastrichter Kriterien betrifft, wagt man wohl nicht mehr diese zu hinterfragen.

Schuldenquoten über alle

EU-Fahne
Neuschulden waren ja 'gut begründet'

Die öffentliche Hand baute vor allem in den Jahren 2020 bis 2022 den Schuldenstand auf neue Rekordhöhen. Maßgeblich beteiligt waren die „Verwalter des öffentliches Geldes“ auf der Bundesebene. Doch die Notwendigkeit für die Schaffung neuer „Sondervermögen“ war sichtlich kein unikates Phänomen, sondern eher ein einzigartiges „Gefühl“ der Bundesregierung. In der EU sowie in der Eurozone ist der Schuldenstand insgesamt gesunken. Dies ist jedoch überwiegend auf den Effekt eines „stärkeren Wirtschaftswachstums“ zurück zu führen.

Insgesamt ging Schuldenquote nach unten

Zum Ende des ersten Quartals 2023 lag die Bruttoschuldenquote der öffentlichen Hand im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Euroraum bei 91,2 Prozent gegenüber 91,4 Prozent zum Stand viertes Quartal 2022. In der EU sank die Schuldenquote im gleichen Zeitraum von 83,8 Prozent auf 83,7 Prozent, wie die EU-Statistikeinrichtung Eurostat berichtete.

Gegenüber dem gleichen Vorjahres-Quartal sank die Schuldenquote in der Eurozone von 95,0 Prozent auf 91,2 Prozent. In der EU sank der Schuldenstand von 87,4 Prozent auf 83,7 Prozent ab. Den Löwenanteil der öffentlichen Schulden nahmen die Schuldverschreibungen ein. In der Eurozone lag der Anteil im ersten Quartal 2023 bei 83,0 Prozent und in der EU bei 82,5 Prozent. Der Anteil der Kredite lag bei 13,4 Prozent (Eurozone) und 14,7 Prozent (EU). Bargeld und Einlagen nahmen einen Anteil von je 2,8 Prozent in der Eurozone und in der EU ein.

Top-Positionen und Schlusslichter

Ende März 2023 hatten die größten Schuldenquote zum jeweiligen BIP die Mitgliedsländer Belgien (107,4 %), Frankreich (112,4 %), Spanien (112,8 %), Portugal (113,8 %), Italien (143,5 %) und das „gerettete“ Griechenland mit 168,3 Prozent.
Die niedrigsten Schuldenquoten wiesen die Länder Dänemark (29,4 %), Bulgarien (28,0 %) und Estland (17,2 %) auf.

Die Veränderungen zum Vorquartal

Die Entwicklungen bei den Schuldenquoten binnen eines Quartals war sehr unterschiedlich. Gegenüber dem letzten Quartal 2022 legten die Schuldenquoten der Länder Ungarn (+1,5 Prozentpunkte), Rumänien (+1,8 Pp.), Lettland und Österreich (je +2,1 Pp.), Belgien (+2,2 Pp.) und Luxemburg (+3,4 Pp.) am meisten zu.
Die größten Rückgänge bei den Schuldenquoten wiesen die Mitgliedsländer Irland und Italien (je -0,9 Pp.), Polen (-1,0 Pp.), Schweden (-1,1 Pp.), Estland (-1,2 Pp.), Niederlande (-1,8 Pp.), Zypern (-2,5 Pp.) und Griechenland (-3,0 Pp.) auf.

Die Entwicklung der Schuldenquote binnen 1 Jahres

Auf Jahressicht war die Entwicklung in den einzelnen Mitgliedsländern ebenso durchwachsen. Gegenüber dem ersten Quartal 2022 hatten gemäß Eurostat die Länder Finnland (+0,2 Pp.), Bulgarien (+0,5 Pp.), Rumänien (+0,7 Pp.), Lettland (+1,1 Pp.), Tschechien (+1,7 Pp.) und Luxemburg (+5,4 Pp.) die größten Zuwächse bei den Schulden.
Die größten Rückgänge wiesen die Länder Spanien (-4,6 Pp.), Slowenien (-5,2 Pp.), Kroatien (-6,4 Pp.), Italien (-7,9 Pp.), Irland (-8,9 Pp.), Portugal (-10,8 Pp.), Zypern (-18,0 Pp.) und Griechenland (-21,2 Pp.) auf.

Was kümmern Maastricht-Kriterien?

Das Maastricht-Kriterium von einer Schuldenquote mit höchstens 60 Prozent des BIP wird nur noch von 13 Mitgliedsländern eingehalten.
Dazu gehören die Mitgliedsländer Slowakei, Malta, Rumänien, Niederlande, Polen, Tschechien, Irland, Lettland, Litauen, Schweden, Dänemark, Luxemburg, Bulgarien und Estland.
Nicht mehr eingehalten wird dieses „wichtige“ Maastricht-Kriterium ebenfalls von 13 Ländern und zwar von Griechenland, Italien, Portugal, Spanien, Frankreich, Belgien, Zypern, Österreich, Ungarn, Finnland, Kroatien, Slowenien und Deutschland.
Der Durchschnitt der Schuldenquoten in der Eurozone und in der EU liegen mit jeweils über 80 Prozent ebenfalls deutlich über die „verbindlich festgelegte“ Maastricht-Regel.

Streng genommen hat Luxemburg mit der Zunahme der Schuldenquote um 5,4 Prozentpunkte gegen ein weiteres Maastricht-Kriterium verstoßen. Diese besagt, dass die jährliche Neuverschuldung höchstens bei 3 Prozent des BIP liegen darf.

Von einem „geschlossenen“ Austritt der Hälfte aller EU-Mitgliedsländern oder gar einer Selbstauflösung beider Wirtschaftsgebiete kann keine Rede sein, aber ebenso wenig zu hören ist von einem „Disziplinarverfahren“ gegen die „notorischen“ Übertreter der Maastricht-Regeln. Das war schließlich nur Schnee von gestern.

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