Die Bundesnetzagentur BNetzA stellt Missbrauchsverfahren gegen DT AG ein
Wie heute die Bundesnetzagentur meldet, wird das angestrebte Verfahren zum Missbrauchsverfahren
zu den Vertragslaufzeiten von Call&Surf-Paketen der Deutschen Telekom AG eingestellt.
Die zuständige Beschlusskammer stellte fest, dass der Missbrauchstatbestand des § 42 TK
auf Vertragslaufzeiten nicht anwendbar ist.
Die HanseNet Telekommunikation GmbH (Alice) hatte dieses Missbrauchsverfahren beantragt.
Die Bundesnetzagentur überprüfte nach Antragstellung das Verhalten der Beteiligten und kam
zum Ergebnis, dass derzeit auch keine tragfähigen Gründe bestehen, die nach der Spezialnorm
der Entgeltregulierung und die Kürzung von Vertragslaufzeiten beschränkt auf Vertragsabschlüsse
mit der Deutschen Telekom AG die Einleitung eines Missbrauchsverfahrens rechtfertigen.
Die Deutsche Telekom AG hat angekündigt, ab Januar 2009 die Vertragslaufzeiten zur
„Einsteiger-“ Produktlinie Call&Surf, den Tarif Call&Surf-Basic, von momentan 24 Monaten wieder
auf 12 Monate zu senken. Somit erhalten Neukunden die Gelegenheit, mit den Komplettangeboten
aus Internet, Telefonanschluss und Verbindungsflatrate, erste Erfahrungen innerhalb einer
überschaubaren Bindungsfrist zu sammeln.
Quelle: BNetzA vom 06.01.09
Die Pressemitteilung als .pdf (BNetzA)
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