Die Zahl der Insolvenzen ist im ersten Halbjahr 2020 deutlich zurückgegangen und dieser Trend scheint sich auch im zweiten Halbjahr fortzusetzen. Die Statistiker der öffentlichen Hand scheinen aber über die Gründe im Dunkeln herumzustochern.
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Weniger Insolvenzen „wegen ausgebremsten Amtsgerichten“

Im ersten Halbjahr 2020 meldeten 9.006 Unternehmen bei den jeweiligen Amtsgerichten Insolvenz an, so Destatis am Donnerstag. Damit sank die Anzahl der Insolvenzanmeldungen gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum um 6,2 Prozent ab.
Die meisten Handtücher wurden demnach in der Sparte Handel geworfen. Lt. den Statistikern wurden in den ersten sechs Monaten des Jahres 2020 insg. 1.485 zahlungsunfähig. Im ersten Halbjahr 2019 meldeten in dieser Branche 1.653 Unternehmen Insolvenz an.
Im Baugewerbe gaben demnach 1.462 Betriebe (2019: 1.586) wegen Zahlungsunfähigkeit auf. Im Gastgewerbe gab es 1.004 (2019: 1.143) Anmeldungen. Weniger Insolvenzen als im ersten Halbjahr 2019 gab es mit 974 Fällen (2019: 1.032) auch bei den Dienstleistern im wissenschaftlichen, freiberuflichen und technischen Bereich.
Einen deutlichen Anstieg gab es dennoch. Die von den Gläubigern „erwarteten“ Summen erreichten im ersten Halbjahr 2020 16,7 Milliarden Euro. Ein Jahr zuvor lag der Betrag bei rund 10,2 Milliarden Euro. Destatis begründet diesen Anstieg mit der höheren Anzahl von Insolvenzanmeldungen durch „wirtschaftlich bedeutende Unternehmen“ als ein Jahr zuvor.
Der Trend der abnehmenden Anzahl von Insolvenzanmeldungen scheint noch anzuhalten. Noch im August 2020 wurden mit einem Rückgang um 38,9 Prozent weitaus weniger Insolvenzen angemeldet als im gleichen Vorjahres-Monat.
„Sensationelle“ Begründung dieser Entwicklungen
Die Begründungen der Statistiker für diese Entwicklung wirken allerdings eher hilflos. Demnach ging die Zahl der Insolvenzanträge wegen den eingeschränkten Betrieb der Insolvenzgerichte während der „Corona-Pandemie“ sowie der verlängerten Bearbeitungszeit zurück. Darüber hinaus vermuten die „Zahlen-Experten“ der öffentlichen Hand eine Verschiebung des Zeitpunktes der Insolvenzanmeldungen aufgrund der „Pandemie“. Anscheinend haben die Spezialisten nichts davon mitbekommen, dass die Bundesregierung bereits im März eine Art Amnestie für eigentlich Pleite gegangene Betriebe erst bis Ende September und nun (vorerst) bis Ende dieses Jahres aussprach. Diese temporäre Befreiung von der Anmeldepflicht im Falle einer (eigentlich) Insolvenz „könnte“ durchaus der hauptsächliche Grund für ein Absinken der Gesamtzahlen sein. Nicht umsonst sprechen zahlreiche Ökonomen bereits von einem rapiden Anwachsen der „Zombie-Unternehmen“, welche nur aufgrund der gegenwärtigen Insolvenzregelung und ggfs. finanziellen Hilfen noch im Markt sichtbar sind. Der große „Insolvenz-Knall“ dürfte mit der Aufhebung des Amnestie eintreten. Allerdings ist es durchaus wahrscheinlich, dass es weitere Verlängerungen geben wird, bis über die nächste Bundestagswahl hinaus.
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