Die Berufsunfähigkeitsversicherung steht offenbar in sehr vielen Fällen zu unrecht in der Kritik. Die Anzahl der Leistungsverweigerungen durch die BU-Versicherer ist sehr viel geringer als oft eingeschätzt. Der Großteil der Leistungsverweigerungen ist aufgrund der nicht erfüllten Versicherungsbedingungen durchaus berechtigt.

Lediglich 0,7 Prozent der Entscheide zu BU-Leistungen sind nicht gerechtfertigt

Justiz
Die meisten Leistungsverweigerungen bei einer BU
sind berechtigt

Wenn nach einer Versicherungsart gefragt wird, bei der die Versicherer am meisten „kneifen“, dürfte wohl die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) die am häufigsten genannte Sparte sein. Der Risikoschutz BU gilt als umstritten und steht wiederholt in der Kritik, die versprochenen Leistungen am Ende doch nicht zu erbringen.

Verständlich sind die Beschwerden mancher Versicherungsnehmer, die sich vom BU-Versicherer geprellt fühlen. Eine Kritik ist jedoch sehr viel schneller ausgesprochen als ein Lob. Die Medien greifen einen vermeintlichen Skandal allzu gerne auf, lassen jedoch die einwandfrei abgelaufenen Versicherungsfälle gerne links liegen. Dem entsprechend steht auch die Berichterstattung in einer krassen Schieflage zugunsten der Negativ-Beispiele.

Die unabhängige Agentur Franke und Bornberg GmbH hat sich diesem Thema angenommen und analysiert, was an den Vorwürfen gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung alles dran ist. Dazu wurden die Versicherungsfälle von den Unternehmen Stuttgarter, Swiss Life, Zurich Deutscher Herold, ERGO, HDI, Nürnberger und die Aachen Münchener untersucht. Im Jahr 2012 wurden bei diesen ausgewählten BU-Anbietern mehr als 22.000 Leistungsfälle behandelt. Auf den gesamten deutschen BU-Markt gesehen, entspricht der Umfang rund 50 Prozent.

Das Resümee zuerst: „Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird“. Die an die BU-Versicherung gerichteten Kritiken stellten sich als zu überzogen heraus. Franke und Bornberg fand heraus, dass rund 70 Prozent aller Versicherungsfälle zur BU, bei der eine sofortige Entscheidung gefällt wurde, zugunsten des Versicherungsnehmers ausfielen. Davon entsprachen 86 Prozent den Leistungen nach Versicherungsbedingungen.

Aus der umgekehrten Sicht – die Fälle mit einer Leistungsverweigerung – landen lediglich 3 Prozent der BU-Fälle vor Gericht. Versicherungsunternehmen gingen aus solchen Gerichtsverhandlungen nur bei rund 17 Prozent aller Fälle als die unterlegene Partei hervor. Unterm Strich bleiben nur 0,7 Prozent nicht gerechtfertigte Leistungsentscheidungen.

Die Gründe für Leistungsverweigerung bei der BU

Aus den untersuchten Fällen ging hervor, dass 38 Prozent der angemeldeten BU-Fälle abgelehnt wurden, weil der Berufsunfähigkeits-Grad von 50 Prozent nicht erreicht wurde. Ein fast ebenso großer Anteil der abgelehnten Leistungen beruht auf Anfechtungen und Rücktritte der Versicherer. Das ist u.a. dann der Fall, wenn der Versicherungsnehmer zu Vertragsbeginn Vorerkrankungen verschwiegen hatte. An diesem Punkt sieht Franke und Bornberg auch die Versicherer und Vermittler in der Pflicht. Eine solche „Verletzung der vorvertraglichen Anzeigenpflicht“ könne durch eine verbesserte Aufklärung bereits im Vorfeld vermieden werden. Doch derlei Fälle einer begründeten Leistungsverweigerung seien bereits seit Jahren rückläufig.

Durchaus vorhandene Schwächen der BU wurden bereits verbessert

Seit dem Jahr 2007 sei die Regulierungsdauer eines bewilligten Versicherungsfalles um 26 Prozent zurück gegangen. Die Dauer für einen abgelehnten Fall sank im gleichen Zeitraum um 11 Prozent. Gleichzeitig ist die Anzahl der beantragten BU-Leistungen zwischen den Jahren 2007 und 2012 um rund 20 Prozent gestiegen. Heute dauern eine Anerkennung im Schnitt 160 Tage und eine Ablehnung ca. 140 Tagen. In lediglich 7 Prozent der Fälle wird ein Arzt um ein Gutachten gebeten.

Infos und Leistungen der BU-Versicherungen


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