Für Steuerzahler gelten in verschiedenen Bereichen Freibeträge, wie u.a. bei der Kindererziehung. Die Höhe der von den Steuern abzugsfähigen Beträge wurde allerdings schon vor bis zu 15 Jahren festgelegt. An eine Anpassung denkt die Bundesregierung allerdings nicht.

Höhe Kinderfreibetrag gilt bereits seit dem Jahr 2010

Kindererziehung
Kindererziehung wird von Bundesregierung nicht honoriert

Wer Kinder hat, wird steuerlich besser behandelt als kinderlose Arbeitnehmer. Derzeit gilt ein Freibetrag von 1.320 Euro pro Kind und Jahr. Betroffen sind ca. 7,7 Millionen Steuerzahler und deren steuerliche Entlastung beträgt rund 2,74 Milliarden Euro. Dieser Kinderfreibetrag gilt allerdings seit 2010 und an eine zeitgemäße Anpassung denkt die Bundesregierung jedenfalls nicht. Eine Anhebung des Kinderfreibetrags um 30 Prozent würde den Finanzagenturen rund 1,7 Milliarden Euro weniger Steuergelder einspülen. Die Zahlen stammen von der Antwort des Finanzministeriums nach einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion, worüber die Rheinische Post (Mittwoch) berichtet.

Sollte demnach der Kinderfreibetrag um 50 Prozent angehoben werden, würden den Finanzverwaltern rund 3 Milliarden Euro und bei einer Anhebung auf das Doppelte rund 6,8 Milliarden Euro entgehen. FDP-Finanzpolitiker Frank Schäffler kritisierte die Haltung der Bundesregierung, diesen Freibetrag trotz gestiegener und immer weiter steigenden Kosten für die Kinderbetreuung nicht anheben zu wollen. Er sieht eine Anhebung des Kinderfreibetrags als dringend erforderlich. Weitere derzeit geltende Freibeträge wie für die Land- und Forstwirtschaft, Alleinerziehende, Sachprämien des Arbeitgebers, Ehrenämter oder Mitarbeiterbeteiligungen sollen ebenfalls nicht angetastet werden. Einzelne Freibeträge wurden bereits vor 15 Jahren festgelegt und wurden seither nicht angepasst. Für Schäffler steht fest, dass die Bundesregierung bei der Entlastung der Bürger auch im Kleinen versagt.


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