Die Corona-Warn-App hat offenbar einen ordentlichen Start hingelegt. Doch bereits vor der offiziellen Einführung ermahnte der DGB dringend zu gesetzlichen Regelungen.

Corona-Warn-App dürfe auch nicht indirekt erzwungen werden

Corona-Infektion
DGB fürchtet Zwang zur App durch Arbeitgeber

Die am Dienstag für die Öffentlichkeit bereitgestellte „Corona-Warn-App“ hat offenbar einen regen Zulauf. Bereits bis Mittwochmittag wurde die App rund 6,5 Millionen-fach heruntergeladen. Die Bundesregierung, allen voran Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), zeigte sich über die hohe Anzahl der App-Downloads zufrieden. Dennoch dürfe es nicht beim einfachen Nutzen dieser App belassen werden. Es müsse ein gesetzlicher Rahmen her, so die Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Die Bundesregierung setze auf Freiwilligkeit. Keiner sei gezwungen, diese Corona-Warn-App auf das Smartphone zu laden und es auch zu aktivieren. Für den DGB sei jedoch eine gesetzliche Regelung die „Grundvoraussetzung für die Akzeptanz“.

Noch vor dem Start der Corona-Warn-App befürchtete der DGB, dass diese Akzeptanz ausbleiben könnte. Letztendlich gelte es die „Ausbreitung der Infektion zu stoppen“, um so „restriktive Einschränkungen zu vermeiden“. Es sei alles gut, was einen zweiten Shutdown verhindert und eine „Tracing App kann dazu beitragen“, so der Gewerkschaftsbund.

Es müsse dabei bleiben, dass diese App „ohne Wenn und Aber freiwillig“ ist. Niemand dürfe irgendwelche Nachteile erleben, sollte diese Corona-Warn-App nicht auf dem Smartphone installiert sein. So müsse der Zwang auch am Arbeitsplatz verhindert werden. Für Arbeitnehmer dürfe kein Druck entstehen, diese App installieren zu müssen. Anders herum dürften Arbeitgeber die Nutzung dieser App auch nicht verbieten dürfen. Für all dies brauche es einen gesetzlichen Rahmen.

Ebenfalls gesetzlich geregelt gehörte der Fall einer Infektion. Arbeitnehmer sollten grundsätzlich ihre Arbeit niederlegen können und während der Zeit bis zur Entscheidung der Gesundheitsbehörde einen vollen Lohnausgleich erhalten. „Nur ohne drohende Einkommenseinbußen können sich Beschäftigte frei für die Nutzung der App entscheiden“, so der DGB.

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