Die Bundesregierung ist auf dem besten Wege, das äußerst undurchsichtige und scheinbar unkalkulierbare EEG noch weiter zu verstricken. Klar auf der Hand liegt lediglich die gepflegte Priorität der Großverbraucher. Die weiteren Details sorgen lediglich für mehr Verunsicherung bei Verbrauchern und Ökostrom-Erzeugern.

Die Umverteilung der Öko-Umlage führt offenbar in eine Sackgasse

Energiewende
Über PV-Anlagen ziehen dunkle Wolken auf

Der große Wurf der schwarz-roten Bundesregierung zur Eindämmung der scheinbar unkontrollierbaren Kostenentwicklung für Privathaushalte aufgrund des EEG blieb ohnehin aus. Die final gültige Version des Gesetzesentwurfs sieht keinerlei Entlastungen der privaten Endverbraucher sowie der kleinen und mittelständischen Betriebe vor. Dafür werden die größeren Unternehmen nur etwas „halbherzig“ an die Kosten der Energiewende beteiligt und die größten Stromfresser sind nach wie vor fein raus.

An den Gründen für die steigende Öko-Umlage von derzeit 6,24 Cent pro Kilowattstunde (kWh) wurde nicht gerüttelt. Das Prinzip – eine sich selbst antreibende Kostenspirale – soll nach wie vor bleiben. Wenn die Börsenstrompreise sinken, muss die Differenz zu den garantierten Vergütungen für Stromenergie aus regenerativen Energiequellen durch eine entsprechende Anhebung der Öko-Umlage ausgeglichen werden.

Offenbar sollen lediglich die Preissprünge nach oben durch eine Erweiterung der Umlagenpflichtigen verkleinert werden. Künftig sollen nicht nur die reinen Stromverbraucher die Umlage lt. EEG entrichten, sondern z.B. auch die Stromerzeuger mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach zur Deckung des Eigenbedarfs.

Neue EEG-Regelung ruft die EU auf den Plan

Wer sich also aktiv an der Energiewende beteiligt, soll auch die Öko-Umlage entrichten. Doch dies soll nur für Anlagen gelten, die ab dem Inkrafttreten der neuen EEG-Regelung errichtet werden. Mit diesem Plan hat sich die Bundesregierung nicht nur den Unmut der Betreiber von Ökostrom-Anlagen und der Solar-Industrie zugezogen, sondern auch Brüssel zu einer klaren Absage bewegt.

Die EU sieht in den Plänen der Bundesregierung eine Diskriminierung der Betreiber neuer Umlagen. Diese hätten die Umlage zu entrichten, aber die Betreiber von älteren Anlagen seien von der Umlagepflicht befreit. Damit schaffe die neue EEG-Regelung erhebliche Wettbewerbsverzerrungen. Die Bundesregierung hält jedoch mit dem Argument des Bestandsschutzes entgegen. Letztendlich gelte es auch die Betreiber älterer Anlagen in den Schutz zu nehmen, die diese zu Konditionen finanziert wurden, ohne die vermeintlich hinzukommende Öko-Umlage mit einzukalkulieren.

Betreiber von Neuanlagen hätten mit dem angepassten EEG bis zu 40 Prozent der gültigen Öko-Umlage zu bezahlen. Im Augenblick wären dies rund 2,5 Cent pro Kilowattstunde. Dieser Wert soll aber in einzelnen Schritten ab dem Jahr 2017 erreicht werden. Ab 2015 sind 30 Prozent, ab 2016 35 Prozent der Umlage eingeplant. Die Bevorzugung von erneuerbaren Energiequellen bestehe darin, dass die herkömmlichen Kraftwerke mit der vollen Umlage belastet werden.

Eine Befreiung der bestehenden Ökostrom-Anlagen gilt jedoch nur unter Vorbehalt. Der Gesetzesentwurf sieht eine erneute „Prüfung der Lage“ im Jahr 2017 vor. Die vor Jahren durchgeführten Finanzierungen und Kalkulationen könnten nachträglich zu einem Glücksspiel ausarten.

Das scheinbar chaotische Prinzip des EEG nimmt nicht nur eine Fortsetzung, sondern erhält auch noch Zuschläge, die für noch mehr Verunsicherungen bei Betreibern sowie Verbrauchern sorgen. Die einzig klar erkennbare Struktur bei der neuen EEG-Variante ist die in der Energiewende abermals hervorgehobene Priorität der Großindustrie.




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