Die EU-Kommission hat das siebenjährige Prüfverfahren zur von der Bundesregierung praktizierte Netzentgeltbefreiung für stromintensive Unternehmen abgeschlossen.

Auf einige Unternehmen kommen Rückforderungen zu

Stromleitungen
EU-Kommission segnet Netzentgeltbefreiung ab

Die im Bundesgebiet im Rahmen der EEG praktizierte Regelung einer Netzentgeltbefreiung für stromintensive Unternehmen, hat von der EU-Kommission nun den „offiziellen Segen“ erteilt bekommen. Das EU-Beihilfeverfahren zur Befreiung von ausgesuchten Unternehmen vom Netzentgelt wurde vor sieben Jahren begonnen. Für die Unternehmen sei der Abschluss des Beihilfeverfahrens ein gute Nachricht, da für sie nun Rechtssicherheit bestehe, so das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) am Montag.

Die Genehmigungen aus Brüssel betreffen die frühere Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), betreffend die Jahre 2011 bis 2013, sowie die im Anschluss geltenden Regelungen ab 2014.

Auf einige Unternehmen kommen dennoch Rückforderungen in Teilbereichen zu, „da die vollständige Netzentgeltbefreiung, die im Jahr 2011 eingeführt wurde, von der Europäischen Kommission nicht genehmigt worden ist“, so das Ministerium. Bei der Einführung der Netzentgeltbefreiung ging die EU-Kommission vorläufig von einer „wahrscheinlichen“ staatlichen Unterstützung und damit einem rechtswidrigen Vorgang aus. Das im Anschluss eröffnete Prüfverfahren wurde nun abgeschlossen. Der Zeitraum für die anfallenden Rückforderungen ist auf die Jahre 2012 und 2013 begrenzt.




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