Die Zahlung des Krankengeldes im vollen Umfang sei angesichts der hohen Kosten für die Krankenkassen nicht mehr „sinnvoll“. Eine Experten-Kommission schlägt die Rasur der Krankenleistungen durch eine Staffelung vor.

Krankengeld sollte künftig in Stufen eingeteilt werden

Raubzug
Krankenkassen entlasten: Leistungen beschneiden

Die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit vom Arzt sollte in Zukunft mehr „Facetten“ erhalten. In anderen Worten: Nicht mehr „Alles oder Nichts“, sondern mit zahlreichen Zwischenstufen. Bisher bestätigen die Ärzte die Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit oder Veletzung, oder eben nicht.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) beauftragte ein Gutachten, das die gegenwärtige Regelung zum Krankengeld unter die Lupe nehmen sollte. Wenn die Bundespolitik die Expertise für das Durchleuchten geltender Sozialleistungen beansprucht, dann kann das Ziel nur deren Kürzung sein. Entsprechend sehen auch die Ergebnisse und Vorschläge dieser Experten-Kommission aus.

Krankengelder durch Staffelung beschneiden

Anlass dieser Untersuchung sind die immer weiter gestiegenen Kosten für die Krankenkassen. Der Posten Krankengeld sei zwischen den Jahren 2006 und 2014 von 5,7 Milliarden Euro auf 10,6 Milliarden Euro gestiegen. Grund genug, um den Sachverständigenrat Gesundheit daran zu setzen.

Das Ergebnis ist wenig überraschend. Das Krankengeld müsse reformiert werden. Eine Krankschreibung zu 100% sei überholt. Vielmehr müsse es Abstufungen in der Krankschreibung geben, die nach 6 Wochen Krankheitsstadium zum Tragen kommen solle. Künftig sei es (für die Krankenkassen) sinnvoll, die Krankschreibung in den Stufen 25, 50, 75 oder 100 Prozent zu unterteilen. Mit der Unterteilung der Krankschreibung würden die fortgesetzten Löhne entsprechend niedriger ausfallen. Das Stichwort lautet „Teil-Krankengeld“.

Dem nicht genug. Für Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsverhältnis soll das Krankengeld auf Arbeitslosen-Niveau gesenkt werden, falls die Arbeitsunfähigkeit über das befristete Arbeitsverhältnis hinaus ginge.

Dem „Vorteil“ des Krankschreibens gegenüber Arbeitslosengeld 1 und Erwerbsminderungsrente solle ein Riegel vorgeschoben werden. Das Krankengeld fällt derzeit höher als die Sozialleistungen bei Arbeitslosigkeit oder Erwerbsminderung aus.

Die Ergebnisse der Experten-Kommission wurden am Montag vorgelegt. Bundesgesundheitsminister Gröhe dürfte die Expertise erst einmal „einwirken“ lassen. Bis zu einem vorgelegten Gesetzesentwurf könnte noch viel Zeit vergehen und letztendlich steht „irgendwann“ das Wahlkampf-Getöse für die Bundestagswahl im Herbst 2017 an.

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