Die Lebensversicherungen werden immer mehr an „Zugkraft“ verlieren. Mit dem nächsten Schritt der Garantiezins-Absenkung wird auf die Betätigung des „Not-Aus-Knopfs“ gerade noch verzichtet.

Riester und Co. sind am langsamen Sterben

Altersarmut
Die kommende Massen-Altersarmut wird manifestiert

Die Renditen für neu abgeschlossene Lebensversicherungen befinden sich ohnehin schon auf „Halbmast“. Schon im nächsten Schritt könnte die Vorsorge-Flagge in einem großen Satz in Bodennähe gebracht werden. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) empfiehlt die Herabsetzung des gegenwärtigen Höchstrechnungszinses („Garantiezins“) von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent ab Beginn 2022. Dies beträfe „sogar“ die neu abgeschlossenen Pensionsfonds, wie RP Online unter Berufung auf ein Schreiben im Finanzministerium berichtete. Da das Finanzministerium in der Regel den Empfehlungen des DAV nachkommt, dürfte die für Anfang Mai geplante Entscheidungsfindung entsprechend ausfallen.

Eine Maßnahme, welche von der Versicherungsbranche nicht nur begrüßt werden, sondern auch für Erleichterung sorgen wird. Das Konzept der Lebensversicherung sei aufgrund der Niedrig- bzw. Nullzinsphase mit dem aktuellen Garantiezins nicht mehr tragbar. Damit dürfte der einst hoch bejubelten Riesterrente das Fundament endgültig abgetragen werden. Allen voran der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) drängt schon seit geraumer Zeit zu einer Reform der Riesterrente. Sollte diese in Verbindung mit der Absenkung des Garantiezinses ausbleiben, wird auch das Interesse der potenziellen Versicherungskunden parallel zum Zins abfallen. Offenbar bevorzugt die Politik ein allmähliche lautloses Sterben dieses Altersvorsorgekonzepts, anstatt ein Riester-Ende mit medialem Pauken und Trompeten.

Für die Arbeitnehmer ziehen damit weitere schwarze Wolken über den Himmel der Altersversorgung auf. Auf Seiten der gesetzlichen Rente werden aller Voraussicht nach die Absenkungen der Leistungen bis vorerst 2030 durchgezogen werden. Die „nachgelagerte Rentenbesteuerung“ bleibt selbstverständlich erhalten, bei gleichzeitigem Appell, sich doch dringlichst um eine zusätzliche Rentenversicherung zu kümmern. Eine betriebliche Altersversorgung, das sogenannte dritte Standbein, wird nur funktionieren, wenn der Betrieb bei Renteneintritt überhaupt noch existiert und die ebenfalls über eine private Versicherung angelegten Gelder ebenso.

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