Guthaben auf Sparkonten und Girokonten könnten demnächst mit einem Negativzins behaftet werden. Die Ausgestaltung der Kontonutzungs-Entgelte dürfte aufgrund des Wettbewerbs an die Grenzen gestoßen sein. Inzwischen ist von einem Strafzinsverbot bei Kleinsparern die Rede, doch dies sei lt. vzbv nur eine Scheinlösugn. Die Negativzinsen gebe es unterm Strich ohnehin schon.

Girokontogebühren erzeugen effektiv einen Negativzins

Zinszuwachs
Der Zuwachs könnte künftig die zu entrichtenden Zinsen betreffen

Negativ- bzw. Strafzinsen auch für den „Otto-Normal-Sparer“ sind bereits in greifbare Nähe gerückt. Angesichts der Pläne der Europäischen Zentralbank (EZB), von einer sog. Normalisierung der Geldpolitik noch weiter abzurücken und die Geldflüsse wiederholt zu lockern, werden die Banken auch im Privatkundenbereich bald auf die „Alternativlosigkeit“ von zu zahlenden Zinsen für Geldeinlagen stoßen. Beim immer härter werdenden Wettbewerb innerhalb der Bankenbranche geraten die kreativen Ausgestaltungen von Entgelten und Gebühren an ihre Grenzen.

Das Thema Negativzinsen auch für Kleinsparer scheint sich bereits derart konkretisiert zu haben, dass Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ein Verbot von Strafzinsen in den Raum stellte. Zumindest für Geldeinlagen bis zu einer Obergrenze von 100.000 Euro. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) griff diesen Vorschlag auf und wolle ein Strafzinsverbot auf die rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.

Strafzinsverbot – Am Ende nur Augenwischerei?

Die Untersagung von Strafzinsen für Kleinsparer sei allerdings nur eine Scheinlösung, so Klaus Müller, Vostand des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Aus Sicht des Verbandes seien bereits jetzt schon Negativzinsen bei Altverträgen rechtswidrig. Ein Weg für die Sparkassen und Banken sei die Anhebung von Kontoführungsgebühren und dies werde inzwischen auch praktiziert. Unterm Strich sind die Guthaben der Konsumenten bereits jetzt schon von effektiv negativen Zinsen behaftet. Für Konten verlangte Gebühren seien lt. vzbv legitim. Dennoch sei für die Preise von Girokonten ein funktionierender Wettbewerb notwendig. Den Konsumenten müssen Wege eröffnet werden, bei denen sie Girokonten schnell und einfach wechseln können. Die gesetzlich vorgeschriebene Vergleichsplattform für Girokonten fehle allerdings immer noch. Dazu komme, dass die gesetzliche Kontowechselhilfe nicht im ausreichenden Umfang funktioniere.

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