Kündigung Ratenkredit durch Kreditinstitute – Banken – Infos

Die möglichen Gründe zur Kreditkündigung durch die Bank
Die Kündigung des laufenden Ratenkredits durch Banken und Kreditinstitute ist zwar nicht ohne Weiteres möglich, aber bei bestimmten Voraussetzungen kann eine Kreditkündigung durchaus gerechtfertigt sein. Die einseitige Kündigung des Ratenkredits durch die Bank wird auch praktiziert. Zur Auflösung eines Barkredits müssen bestimmte Vorfälle, bzw. Ausfälle erfüllt sein, damit die Bank ein Darlehen kündigen kann.

Die Voraussetzungen für eine Kreditkündigung durch die Bank

  • Der Kreditnehmer muss mindestens mit zwei aufeinander folgenden Raten teilweise oder ganz in Verzug sein.
  • Der Ratenrückstand muss mindestens 10 Prozent, bei Kreditlaufzeit weniger als 3 Jahre, bzw. bei Laufzeit des Ratenkredits länger als 3 Jahre, bezogen zum vertraglich vereinbarten Darlehens-Volumen betragen.
  • Die Kreditbank muss mindestens zwei mal gemahnt und die Kündigung angedroht haben.

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