Der „Standardrentner“ muss inzwischen mit einer jährlichen Steuer in Höhe von rund 500 Euro rechnen. Dazu kommen die Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung.

Steuern bei derzeit 80 % Anrechnung – Geplant sind 100 %

Rentenalter
Steuerabzüge für Rente nach über 40 Jahren Beiträge aus versteuertem Einkommen

Die sog. nachgelagerte Rentenbesteuerung betrifft immer mehr Ruheständler entweder unmittelbar in den Eintritt ins Rentenalter oder im Laufe der meist jährlichen Rentenanhebungen. Bereits während der besteuerten Arbeitszeit eingezahlten Rentenbeiträge werden bei Erhalt der Rentenleistungen abermals besteuert.

Wer heute als Rentner während der Erwerbsphase 45 Jahre lang zu jeder Zeit das durchschnittliche Einkommen erzielte, muss aktuell rund 500 Euro Steuern für die erhaltene Rente bezahlen. Diese Zahlen lieferte lt. dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Freitag) die Bundesregierung nach einer parlamentarischen Anfrage der Linksfraktion. Der sog. Standardrentner in den alten Bundesländern erhält demnach eine durchschnittliche Monatsrente von 1.512 Euro. Dafür werden monatlich 44 Euro Steuern eingezogen. In den neuen Bundesländern erhält der Standardrentner im Schnitt 1.465 Euro. Die hierfür angerechneten Steuern belaufen sich aktuell auf 37 Euro pro Monat. Den „Brutto-Renten“ werden zusätzlich 10 Prozent für die Sozialabgaben (Kranken- und Pflegeversicherung) abgezogen.

Die Steueranteile nehmen in den kommenden Jahren weiter zu. Aktuell werden von der Rente anteilig 80 Prozent besteuert. Bis zum Jahr 2040 werden voraussichtlich 100 Prozent fällig.

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