Im Jahr 2014 wird die Hürde für den Wechsel in die Privatkrankenversicherung erneut erhöht. Zusätzlich steigen auch die Beitragsbemessungsgrenze sowie der Höchstsatz zur gesetzlichen Krankenversicherung.
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2014 wird für Versicherte schwieriger und teurer zugleich

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer brauchen ab 2014 voraussichtlich einen längeren Anlauf um über die Hürde der Versicherungspflichtgrenze springen zu können. Das Einkommen muss diesen festgelegten Wert mindestens erreichen, besser übertreffen, um von einer Krankenkasse in eine
Privatkrankenversicherung übersiedeln zu können.
Ab 2014 wird die Versicherungspflichtgrenze lt. dem Haufe-Verlag (23.09.13)
bei voraussichtlich 53.550,- Euro brutto Jahreseinkommen liegen. Das entspricht einem Monatseinkommen in Höhe von 4.462,50 Euro. Für das noch laufende Jahr ist der Wert auf mind. 52.200,- Euro festgelegt.
Dieser Satz gilt lediglich für Angestellte und nicht für Selbstständige. Letztere steht die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung grundsätzlich frei.
Beitragsbemessungsgrenze Krankenkassen steigt ebenfalls an
Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung auch als „Hochverdiener“ verbleiben will, für den könnte die ab 2014 gültige Beitragsbemessungsgrenze interessant sein. Im Jahr 2014 steigt der Satz auf 48.600,- Euro an und wiederholt somit die Aufstockung um 1.350,- Euro pro Jahr.
Die Beiträge für die gesetzlichen Krankenkassen sind abhängig von der Höhe des Einkommens. Mit der Beitragsbemessungsgrenze wird jedoch eine Maximal-Höhe definiert. Mit dem Anstieg auf 48.600,- Euro / Jahr berechnet sich folgend ein neuer Höchstbetrag von 627,75 Euro monatlich (derzeit 610,32 Euro). Für Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze verteuert sich die Krankenversicherung ab 2014 um 9,22 Euro. Der Arbeitgeber müsste 8,21 Euro mehr beisteuern. Die neuen Sätze gelten sowohl für die alten wie auch für die neuen Bundesländer.
Höchstsatz für Rentenversicherung steigt 2014 ebenfalls an
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung wird in den neuen Bundesländern ab 2014 bei 60.000,- Euro pro Jahr festgelegt sein. Das entspricht eine Anhebung um 1.200,- Euro jährlich. Für Besserverdiener wird die Grenze somit ab 5.000,- Euro pro Monat (brutto) erreicht.
Für die alten Bundesländer wird die Grenze deutlich mehr angehoben.
Derzeit ist die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung auf 69.600,- Euro jährlich festgelegt. Ab 2014 gilt ein Wert von 71.400,- Euro, bzw. 5.950,- Euro monatlich.
Die Sätze für die Versicherungspflichtgrenze sowie für die Beitragsbemessungsgrenze orientieren sich an den Lohnentwicklungen. Die Werte für das Jahr 2014 liegen als ein Entwurf bereits vor und müssen noch vom Bundeskabinett abgesegnet werden.
Sie sind Angestellter und kommen „locker“ über die Versicherungspflichtgrenze 2014?
Einfach mal die Kosten für eine PKV berechnen lassen!