Die Beitragsbemessungsgrenzen für Privatkrankenversicherung (PKV) sowie Rentenversicherung (RV) 2017 stehen fest. Ebenso die Versicherungspflichtgrenze der PKV. Die Hürden werden höher gelegt. Nebenbei werden Arbeitnehmer mit einem niedrigeren Einkommen als der neu berechnete Durchschnittsgehalt zum Rentenbezug schlechter gestellt.
Inhalt
Mehr Abgaben für Top-Verdiener – Renten-Abstriche bei Geringverdiener

Das Sozial- und Arbeitsministerium hat den Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 vorgelegt. Damit steigen die Hürden für den Beitritt in die Privatkrankenversicherung ab dem kommenden Jahr 2017 wieder um ein Stück höher.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die PKV klettert von derzeit brutto 56.250 Euro pro Jahr auf 57.600 Euro an. Der Schritt um 1.350 Euro fällt damit gleich groß aus wie beim letzten Jahreswechsel.
Arbeitnehmer bzw. Angestellte, die ab 2017 weniger als 4.800 Euro brutto pro Monat verdienen, ist der Ausstieg von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die Private versperrt. Die Versicherungspflichtgrenze steigt ab 2017 ebenfalls an, auf 52.200 Euro. Arbeitnehmer mit einer Privatkrankenversicherung müssen mindestens diesen Betrag als Einkommen vorweisen können, ansonsten fallen sie aus der PKV raus, zurück in die Krankenkasse. Die Versicherungspflichtgrenze für die Krankenversicherung gilt in der gesamten Bundesrepublik.
Anhebungen auch bei Renten- und Arbeitslosenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung steigt ab 2017 auf 76.200 Euro pro Jahr in den alten Bundesländern und in den neuen Bundesländern auf 68.400 Euro. Für die knappschaftliche Rentenversicherung gilt ab 2017 ein Einkommen von 94.200 Euro bzw. 84.400 Euro.
Mit der Beitragsbemessungsgrenze zieht der Gesetzgeber eine Grenze, ab der das Einkommen darüber hinaus nicht mehr zur Berechnung der Renten- und Arbeitslosenversicherung bzw. Krankenversicherung und Pflegeversicherung berücksichtigt wird. Arbeitnehmer in der oberen Gehaltsklasse müssen somit höhere Beiträge leisten, falls ihr Einkommen nur knapp über der derzeitigen Bemessungsgrenze liegt.
Arbeitnehmer verdienen durchschnittlich mehr
Im Zuge der Anpassungen der Beitragsbemessungsgrenzen und Versicherungspflichtgrenze ab 2017 schraubte der Gesetzgeber auch das durchschnittlich verdiente Gehalt nach oben. Das neue Durchschnittsentgelt lautet ab dem kommenden Jahr 37.103 Euro. Für die Arbeitnehmer mit einem geringeren Gehalt wird es damit schwieriger, für die spätere gesetzliche Rente die entsprechenden Punkte zu sammeln. Ein Arbeitnehmer mit Durchschnittsgehalt kassiert für seine jährlich geleisteten Rentenbeiträge einen Rentenpunkt. Bei geringerem Einkommen gibt es entsprechende Abzüge.
Privatkrankenversicherer vergleichen | Krankenkassenvergleich |