Die Versicherer einer Berufsunfähigkeitsversicherung „genießen“ eher den schlechten Ruf, bei Leistungsfällen zu kneifen. Der GDV hält jedoch mit der Veröffentlichung der tatsächlichen Leistungsquote dagegen.
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Leistungsquote der Berufsunfähigkeitsversicherung bei 78 %

Wenn eine Risikovorsorge-Versicherung oft als eine „Drückeberger-Police“ bezeichnet wird, dann ist es die Berufsunfähigkeitsversicherung. „Die Versicherer drücken sich vor den vertraglich vereinbarten Leistungen, sollte der Versicherungsnehmer tatsächlich zu einem „Schadenfall“ werden.“ Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hält jedoch mit der Veröffentlichung der tatsächlich gewährten Anträge auf Leistung entgegen. Demnach werden 78 Prozent aller Anträge für Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bewilligt.
Im Jahr 2016 hat lt. GDV ein Versicherter im Schnitt 7.686 Euro aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten. Gegenüber dem Jahr 2015 ein Anstieg um zwei Prozent (2015: 7.551 Euro). Die heute neu abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherungen beinhalten im Schnitt eine jährliche Leistung von 10.607 Euro. Diese Zahlen ermittelte der GDV bei einer Umfrage bei BU-Versicherern, die den deutschen Markt zu 80 Prozent abdecken.
In den genannten Summen seien neben den Werten der eigenständigen Policen auch Leistungen von Zusatzverträgen enthalten. Der Berufsunfähigkeitsschutz ist oft eine Ergänzung einer Risiko-Lebensversicherung.
Zwischen Antrag und Leistungsbewilligung liegen 110 Tage
Die durchschnittliche Zeit zwischen Antrag des Versicherten und die bewilligten Leistungen beträgt 110 Tage. Während dieser Zeit müssen Versicherer und Kunden einige Schritte durchlaufen. Alleine die Zeit für die angeforderten Unterlagen und bis zu deren Einreichung beträgt durchschnittlich 65 Tage. Bis der Arzt nach Anforderung den gewünschten Befund liefert, dauert es im Schnitt 22 Tage. Nach Vorlage sämtlicher Unterlagen benötigen Versicherungen im Schnitt 10 Tage für die Prüfung und finale Entscheidung über die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Versicherungsleistungen.
Die Quote der bewilligten Anträge auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung liegt bei 78 Prozent. In 43 Prozent der nicht bewilligten Fälle lag der Grund, dass der Antragsteller den vereinbarten Grad der Berufsunfähigkeit nicht überstieg. In der Regel liegt dieser Grad bei 50 Prozent. Bei 15 Prozent der abgelehnten BU-Anträge lag es daran, dass sich der Versicherte nach Antragstellung auch bei Nachfrage über einen längeren Zeitraum nicht mehr meldete. Der Umstand, dass die Leistungen vom Versicherer abgelehnt werden, weil der Versicherte bei Vertragsabschluss irgendwelche Vorerkrankungen verschwieg, kommt lt. GDV eher selten vor. Immerhin liegt die Quote der abgelehnten Leistungen aufgrund „Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht“ bei 10 Prozent.