Arbeitnehmer können sich nicht auf die finanziellen Hilfen vom Gesetzgeber verlassen, wenn Berufsfähigkeit oder gar Erwerbsfähigkeit verloren gehen. Die mögliche Rentenhöhe der Berufsunfähigkeitsversicherung übersteigt die der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsversicherung deutlich.

Lebensstandard halten mit entsprechender Rentenhöhe

Arbeiter
Höhere Rente mit Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer glaubt, bei Verlust seiner Berufs- oder sogar Erwerbsfähigkeit vom „Staat“ in Gewahrsam genommen und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet zu werden, irrt gewaltig. Der Verlust seiner bisherigen Berufstätigkeit aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit ist fast generell mit Einbußen beim Einkommen verbunden, bei Erwerbsunfähigkeit ohnehin. Die mögliche Rentenhöhe ist deshalb ausschlaggebend für die gesicherte Existenz nach dem „Worst Case“.

Die gesetzliche Variante der Berufsunfähigkeitsversicherung betrifft nur noch die Arbeitnehmer mit dem Geburtstag vor dem 01. Januar 1961. Alle anderen dürfen lediglich auf eine Erwerbsminderungsrente hoffen und diese wurde in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgefahren. Darüber hinaus kann der Betroffene auf die vollen Leistungen nur hoffen, wenn er nicht dazu in der Lage ist, wenigstens einige Stunden eine noch so geringfügige Tätigkeit auszuführen.

Wie es um die Risiken der Berufstätigen bestellt ist, erklärte der Verbraucherexperte Mathias Zunk vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Demnach erhalten die betroffenen ehemaligen Berufstätigen nur die volle Rente, wenn sie weniger als drei Stunden pro Tag irgendeine Tätigkeit ausführen können. Zu welchem Beruf der Betroffene eigentlich qualifiziert ist, interessiert gar nicht. Der bisherige Lebensstandard kann mit den Bezügen aus der Erwerbsminderungsrente nicht gehalten werden. Die mögliche Rentenhöhe ist gelinde ausgedrückt bescheiden. In der Regel liegen die Rentenzahlungen bei weniger als einem Drittel des letzten Gehalts.

Private Berunfsunfähigkeitsversicherer sehen es etwas anders

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) legt andere Maßstäbe an. Kann der Versicherte seinen derzeitigen Beruf in der Regel zu mind. 50 Prozent aufgrund einer Krankheit, Körperverletzung oder übermäßigem Kräfteverfall nicht mehr nachgehen, wird die Berufsunfähigkeit anerkannt. Dazu muss auch eine langfristige Beeinträchtigung vorliegen. Meist wird für die Einschätzung ein Prognose-Zeitraum von einem halben Jahr veranschlagt.

Je früher in die private BU, desto besser

Wer in seinen jungen Berufsjahren mit der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung startet, spart sich bereits den größten Batzen Geld. Die Höhe der BU-Beiträge hängt vor allem mit dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmers zusammen. In jungen Jahren ist der Arbeitnehmer meist noch jünger und eine relevante Vorerkrankung liegt seltener vor. Mit dem steigenden Alter steigt auch das Risiko der Berufsunfähigkeit und dies schlägt sich in entsprechend höheren Beiträgen nieder. Im Extremfall kann der Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung sogar abgelehnt werden.

Rentenhöhe Berufsunfähigkeitsversicherung bis zu 80%

Während von der Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Seite eine monatliche Rente in Höhe von weniger als ein Drittel des letzten Nettoeinkommens zu erwarten ist, sichern die privaten Berufsunfähigkeitsversicherer ein Niveau von bis zu 80 Prozent des Nettoverdienstes ab. Die mögliche Rentenhöhe bei der Berufsunfähigkeitsversicherung liegt somit deutlich höher. Die Höhe der Rentenzahlungen kann zwischen Gesellschaft und Versicherungsnehmer individuell ausgehandelt werden. Wer als Versicherungsnehmer noch darauf achtet, dass auch während der Vertragslaufzeit eine nachträgliche Anpassung durchgeführt werden kann, ist auf der sicheren Seite. Nicht vergessen: Gehälter steigen über die Jahre an, die familiäre Situation kann sich ändern und die Inflation sorgt für Kaufkraftverluste. Diese Faktoren sollten für die Rentenhöhe der Berufsunfähigkeitsversicherung berücksichtigt werden.

Nach Ablehnung bleiben noch Alternativen

Eine zu schwerwiegende Vorerkrankung kann zur Ablehnung einer Berufsunfähigkeitsversicherung führen. In einem solchen Fall bieten die Versicherer alternative Vorsorgeprodukte an. Dazu zählen u.a. die Grundfähigkeitsversicherung, die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung und die Dread-Disease-Versicherung (Schwere-Krankheiten-Versicherung).

Leistungen und Kosten der BU gegenüberstellen


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