Staatliche Förderung durch Steuervorteile und eine lebenslange Rentenzahlung. Die neuen Tarife der Berufsunfähigkeitsversicherung werden ab 2014 kommen. Doch die zweite Seite der Medaille gibt die Sicht auf erheblich höhere Beiträge frei.

Zweischneidige Klinge – Staatlich geförderte BU ab 2014

BU Rentenzahlung
Neue BU mit Charakter Altersvorsorge

„Staatlich gefördert“ hört sich im ersten Moment ganz gut an, doch der Blick in die Details verrät die ersten Silhouetten eines Schildbürgers. Ab dem kommenden Jahr 2014 wird es eine vom Staat geförderte Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) geben. Ganz nach dem Beispiel der Pflegeversicherung und der zum Jahresbeginn eingeführten „Pflege-Bahr“, soll die geförderte BU-Variante dem Verbraucher „näher gebracht“ werden.

Der wesentliche Unterschied der neuen geförderten BU zu den bisherigen Berufsunfähigkeitsversicherungen soll die garantiert lebenslange Rentenzahlung sein. Ein Aspekt auf der einen Seite zwar für ein gesichertes Einkommen des Betroffenen sorgt, aber bereits im Vorfeld voraussichtlich wesentlich höhere Prämien erfordert.

Im Rahmen des Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes (AltvVerbG) sind nun die Versicherungsgesellschaften dazu angehalten, die neuen BU-Varianten mit einer lebenslangen Rentengarantie auf den Markt zu bringen. Die ersten Versicherer werden wahrscheinlich schon im ersten Quartal 2014 mit entsprechenden Produkten aufwarten können. Mit der Einhaltung der Richtlinien sowie der anschließenden Zertifizierung sind die neuen BU-Produkte förderfähig.

Demografischer Wandel im Hintergrund

Stellte man die Lebenserwartungen der Menschen den bisherigen BU-Rentenzahlungen gegenüber, eröffnete sich eine klaffende Lücke. Bisherige Berufsunfähigkeitsversicherungen stellen die Rentenzahlungen mit dem Erreichen des 67. Lebensjahres ein. Je nach individuellen Vertragsvereinbarungen trifft der Zahlungsstopp bereits zu einem viel früheren Zeitpunkt ein. Das neue Gesetz mit Gültigkeit ab 2014 schreibt eine lebenslange Rentenzahlung durch die BU vor. Die staatliche Förderung erfolgt indirekt über die steuerliche Geltendmachung der zu zahlenden Beiträge. Doch unterm Strich könnte die geförderte Berufsunfähigkeitsversicherung für Versicherte erheblich teurer werden.

Ggfs. Mischkalkulation der Beiträge für die geförderte BU

Die Versicherer werden für die Kalkulation einer lebenslangen Rentenzahlung die Beiträge entsprechend anheben (müssen). Der Finanzdienstleister MLP rechnet für die Beiträge der geförderten BU den Faktor Zwei bis Drei ein. Mit dem neuen Gesetz schuf die alte Bundesregierung eine Zwickmühle für Versicherer und Verbraucher. Letztere können auf die fundamentale Risikoversicherung bei Berufsunfähigkeit kaum verzichten und werden vor höheren finanziellen Herausforderungen gestellt. Die Versicherungsgesellschaften sind in die Ecke gedrängt und müssen nun dafür sorgen, die Kriterien zu erfüllen, die Beitragshöhen aber gleichzeitig in einem erträglichen Rahmen zu belassen.

Hier besteht die Gefahr, dass die Versicherer über die gesamte Altersgruppe eine Mischkalkulation ansetzen, bei der die jungen Menschen ohne Vorerkrankungen besonders günstig wegkommen, aber die älteren Arbeitnehmer entsprechend tiefer in die Tasche greifen müssen.

Dennoch führt kaum ein Weg an der eminent wichtigen Berufsunfähigkeitsversicherung vorbei. Die Erwerbsminderungsrente vom Staat hätte nur einen symbolischen Wert, sofern dem Erwerb auch in einem „zumutbaren Ausmaß“ nicht nachgegangen werden kann. Die BU leistet z.B. dann, wenn der Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann, aber dennoch ein anderweitiges Arbeitseinkommen möglich ist. Der Verlust des „Hauptberufes“ ist fast generell mit einem erheblichen Verlust beim Einkommen verbunden. An diesem Punkt greift die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ab dem Jahr 2014 werden neue förderfähige BU-Tarife auf den Markt kommen. Welcher Anbieter bereits mit dabei ist, bzw. welche Varianten einer BU individuell in Frage kämen, kann hier angefragt werden.


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