Karneval, Fasching, Fastnacht, so unterschiedlich die Bezeichnungen in den Regionen Deutschlands auch ausfallen mögen, gemeinsam haben sie allemal das bunte Treiben teils ohne Grenzen. Die vermeintliche Narrenfreiheit führt nicht selten zu einem ausgiebigen Kater finanzieller Natur, wenn der eigene Trubel so seine Schäden hinterließ.
Faschings- und Karnevalstreiben sind keine Freibriefe für Narrenfreiheit

Mit dem 11.11. eines jeden Jahres wird die Saison eröffnet, aber erst im folgenden Februar in den letzten Zügen fängt das Treiben der Karnevalisten richtig an. Die Stimmung steigt und wird nicht selten mit ein paar Gläsern alkoholische Getränke auf Hochtouren gehalten. Solange die gute Laune einen gemächlichen Ausklang findet, erinnert man sich gerne an die ausgelassenen Stunden zurück. Doch fast jeder zehnte Karnevals-Teilnehmer hat in seiner Laufbahn schon einen Sachschaden hinterlassen, so die von CosmosDirekt beauftragte Forsa-Studie. In der Laune der vermeintlichen Narrenfreiheit steigt nicht nur das Risiko von Sachbeschädigungen, sondern auch die Unfallgefahr.
Rund sieben Prozent der befragten Faschings-Teilnehmer haben sich im Karnevalstreiben schon einmal verletzt. Dabei spielte Alkohol nicht zwangsläufig eine Rolle. Auf der anderen Seite gaben vier Prozent der Personen zu, nach den Faschingsfeiern im alkoholisierten Zustand hinterm Steuer gesessen zu haben. Allzu oft wird dabei vergessen: „Wer betrunken in einen Autounfall verwickelt wird, riskiert nicht nur seinen Führerschein, sondern auch seinen Versicherungsschutz“, so Bernd Kaiser, Versicherungsexperte von CosmosDirekt. Die Anzahl der Unfälle im Straßenverkehr aufgrund Alkoholeinfluss steigt jedes Jahr zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch um ca. 25 Prozent über den Durchschnitt, so die bestätigenden Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis).
An Weiberfastnacht sollte das männliche Geschlecht möglichst keine oder zumindest eine ausgemusterte Krawatte tragen. Die Scheren sind an diesem Tag im schweren Einsatz. Wer zu den „Brauchtums-Tätern“ zählt, sollte seine „Opfer-Kollegen“ dagegen sehr gut kennen, denn wer die Tradition nicht versteht, könnte den Verlust seines Schlipses alles andere als einen Spaß verstehen. „Beim Abschneiden einer Krawatte handelt es sich um vorsätzliche Sachbeschädigung – dafür kommt die Privat-Haftpflichtversicherung nicht auf“, so Bernd Kaiser. „Wird jedoch im Karnevalstrubel fahrlässig das Kostüm einer anderen Person beschädigt, dann ist dies ein Fall für die Privat-Haftpflichtversicherung.“
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