Die Versicherer sehen in der Verunsicherung aufgrund der möglichen Folgen von Impfschäden ein erweitertes Geschäftsfeld. Unfallversicherungen mit speziellen Tarifen für Impffolgen. Verbraucherschützer raten jedoch davon ab.

Anstatt „Corona-Tarife“ Standard-Versicherungen nutzen

Corona-Infektion
Spezialtarife Corona-Impfschäden seien überflüssig

Mit den Impfungen gegen das Corona-Virus seen die Versicherer offensichtlich weitere Chancen für die Ausweitung ihrer Geschäftsbereiche. Da die Hersteller der verschiedenen Impfstoffe keinerlei Haftung für evtl. auftretende Impfschäden beim „Probanten“ übernehmen müssen, blieben auch Folgeschäden, wie z.B. Berufsunfähigkeit das volle Risiko des Impfempfängers. Versicherer bieten u.a. bei den angebotenen Unfallversicherungen spezielle Tarife inkl. Abdeckung von Impfschäden an. Doch die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) rät von derlei Angeboten bzw. „Corona-Tarifen“ ab.

Ein derartiger Versicherungsschutz müsse ohnehin in einer Unfallversicherungspolice explizit beschrieben sein. In aller Regel sind die Versicherungsleistungen auf ganz bestimmte Impfungen festgelegt und sollten daher in den Vertragswerken geprüft werden. Dazu deckten diese Tarif nur mittlere bis schwere Impfschäden ab, nicht aber geläufige Impfreaktionen wie Fieber, Rötungen oder Schmerzen an der Injektionsstelle. Sollte es zu schweren Fällen einer Impfreaktion mit ggfs. sogar dauerhaften Schäden kommen, fangen bereits die nächsten Hindernisse an. Der Versicherungsnehmer bzw. der Geschädigte müsse nachweisen, dass die gesundheitlichen Beschwerden auf die Impfung zurückzuführen sind. Meist ein sehr schwieriges Unterfangen.

Sollten Impfschäden mit entsprechen behandlungsbedürftigen Komplikationen auftreten, komme sowieso die Krankenversicherung ins Spiel. Das gelte für die Privatkrankenversicherung ebenso wie für die gesetzliche Krankenversicherung. Diese übernehmen die erforderlichen Behandlungskosten. Ein Ausfall der Berufsfähigkeit würde von einer Berufsunfähigkeitsversicherung getragen werden, so die vzhh. Unterstützung könne auch von der Erwerbsminderungsrente kommen. Im Todesfall übernähme für die Absicherung der Hinterbliebenen eine Risikolebensversicherung.

Die vzhh rät generell zu Versicherungen, welche möglichst viele theoretische Schadenfälle abdeckten. Unabhängig von der Schwere einer Erkrankung deckt z.B. die Berufsunfähigkeitsversicherung die Einkommensverluste aufgrund der Berufsunfähigkeit ab. Das gelte auch nach Unfällen oder eben einer Erkrankung nach einer Impfung.

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