Wenn das Auto wegen einem Schlagloch beschädigt wurde, stellt sich automatisch die Frage, wer für die Reparaturkosten haftet. Beweissicherung lautet die Devise.
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Bei Schlagloch-Schäden liegt Beweislast beim Autofahrer

In der Bundesrepublik geraten immer mehr Straßen und Wege in ein „unbehandeltes“ Alter. Für die Erhaltung und Instandsetzung der Fahrbeläge scheint das Geld der Kommunen, der Länder und vom Bund immer knapper bemessen zu sein. Risse und Schlaglöcher tun sich auf, insbesondere nach der kalten Jahreszeit.
Wasser und Eis sind Urgewalten. Keine Straße kann dem in der kalten Jahreszeit einfrierenden Wasser auch nur einen Hauch von Widerstand leisten. Nach Tauwetter eröffnet der Frühling an vielen Stellen der öffentlichen Straßen das Bröselwerk des abziehenden Winters.
Für Autofahrer ist erhöhte Vorsicht geboten. Das gilt insbesondere für Pendler, die tagtäglich ihre gewohnten Strecken abfahren. Gestern war die Straße noch in Ordnung und heute muss der Pannendienst gerufen werden, weil die Achse den Rumms ins Schlagloch nicht standgehalten hatte.
Ist das Auto durch wegen einem Schlagloch beschädigt worden, stellt sich die Frage, wer für den Schaden eigentlich haftet. Städte und Gemeinden sind dazu verpflichtet, bekannte Beschädigungen an Straßen zu markieren, bzw. Warnhinweise aufzustellen. Die Beweislast liegt jedoch beim geschädigten Autofahrer. Dieser muss nachweisen können, dass keinerlei Hinweise auf Schlaglöcher existierten.
Was tun nach einem Schlagloch-Schaden am Auto?
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt ein paar Tipps, was nach einem Schlaglochschaden am Auto beachtet werden sollte.
Als erstes sollte sich der geschädigte Autofahrer die Beweise sichern. Dazu gehört das Ablichten der Schäden am Fahrzeug, des Schlaglochs und auch die vorhandene Beschilderung an der Straße. Sind Zeugen vorhanden, sollten deren Personalien aufgenommen werden. Auch das Hinzuziehen der Polizei kann für den Geschädigten eine Hilfe sein.
Weniger Probleme mit einer Vollkasko-Versicherung
Die Reparaturkosten für das durch ein Schlagloch beschädigte Auto sind durch eine Vollkasko-Versicherung gedeckt. Das gilt für Schäden an Felgen, der Spurstange und Achse. Eine Beschädigung des Reifens fällt jedoch aus dem Leistungsumfang der Vollkasko-Versicherung heraus.
Fehlt ein Vollkaso-Schutz, bleibt dem Autofahrer nur noch die Möglichkeit, die Verantwortung bei der Gemeinde oder Stadt zu finden. Die Chancen auf einen vollständigen Ersatz des Schlaglochschadens sind aber gering, so Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt. Der Autofahrer müsse beweisen können, dass die Verkehrssicherungspflicht verletzt worden ist. Ist der Autofahrer z.B. mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen, stehen die Chancen auf einen Ersatz umso schlechter.
Um auch bei Schäden am Auto durch ein Schlagloch auf Nummer Sicher zu gehen, ist auch aufgrund der Beweislast zulasten des Autofahrers ein ausreichender Versicherungsschutz um so wichtiger. „Es lohnt sich also, die Versicherungsleistungen genau zu vergleichen. Einige Angebote enthalten einen Rabattschutz. Dieser verhindert, dass der Versicherungsbeitrag nach einem Schaden steigt“, so Bärnhof.
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